Die spanische Justiz hat dem Untersuchungsrichter Baltasar Garzón weitere Ermittlungen zur Aufklärung der Gräueltaten der Franco-Diktatur (1939-1975) untersagt. Der 53-jährige Jurist sei in dieser Sache nicht zuständig, urteilte der Nationale Gerichtshof am Freitag in Madrid und gab damit einem Einspruch der Staatsanwaltschaft statt.

Die mit 14 zu 3 Stimmen getroffene Richterentscheidung war erwartet worden. Garzón war dem Urteil bereits vor knapp zwei Wochen zuvorgekommen und hatte seine Ermittlungen eingestellt. Franco und die führenden Vertreter des Regimes könnten strafrechtlich nicht belangt werden, da sie mittlerweile gestorben seien, erklärte er damals. Zugleich reichte er die Ermittlungen zur Identifizierung hingerichteter Regime-Gegner, die noch heute in namenlosen Massengräbern liegen, an die jeweiligen örtlichen Gerichte weiter.

Bei dem von Garzón eingeleiteten Verfahren sollte es vor allem um die Aufklärung des Schicksals von mehr als 100 000 Gegnern der Diktatur gehen, die in den ersten Jahren nach dem Ende des Bürgerkriegs (1936-1939) von Franco-Truppen hingerichtet wurden. Ein großer Teil der Toten wurde in Massengräbern verscharrt, so auch der berühmte Dichter Federico García Lorca.

Franco ist unterdessen die Ehrenbürgerschaft seiner Geburtsstadt Ferrol im Nordwesten Spaniens aberkannt worden. 33 Jahre nach dem Tod des Generals beschloss die Stadtverwaltung zudem, ihm auch den Titel des "Ehrenbürgermeisters" posthum zu entziehen. "Wir konnten diese Würdigung eines faschistischen Unterdrückungsregimes nicht länger dulden", sagte der nationalistische Stadtrat Xoán Xosé Pita Díaz. Bereits vor sechs Jahren war im Zentrum Ferrols ein riesiges Reiterstandbild des Generals entfernt worden. Die bronzene Statue war das größte Franco-Denkmal Spaniens gewesen.