Der wegen Mordes an seinen beiden Kindern auf Mallorca verurteilte und in Palma inhaftierte deutsche Röntgenarzt Rüdiger Oyntzen hat um seine Verlegung in ein Gefängnis in Deutschland gebeten. Mit der Begründung, er wolle seinen Eltern näher sein, wandte sich der aus Breisach (Baden-Württemberg) stammende Mann an das spanische Justizministerium. Es ist davon auszugehen, dass seinem Wunsch entsprochen wird. Üblicherweise können in Spanien Verurteilte ihre Strafe auch in ihrem Heimatland verbüßen, wenn die Vorgaben der spanischen Justiz dort eingehalten werden. Im Fall Oyntzen würde dies den Vollzug von weiteren sieben Jahren Freiheitsstrafe bedeuten. Der Mediziner ist zwar wegen heimtückischen Mordes zu 34 Jahren Haft verurteilt worden, doch werden in Spanien nur maximal 20 Jahre Haft verbüßt.

Oyntzen war im Sommer 1996 mit seiner damals achtjährigen Tochter Katharina und seinem sechsjährigen Sohn Matthias nach Mallorca gereist. Im Aparthotel Royal Mediterraneo in Sa Coma an der Ostküste hatte der damals 40 Jahre alte Mann ein Doppelzimmer gebucht, um mit den Kindern noch einmal vor der Scheidung der Eltern Urlaub zu machen. Das Sorgerecht war bereits seiner Frau zugesprochen worden. Nach einigen friedlichen Urlaubstagen verabreichte der Mediziner seinen beiden Kindern am 4. September 1996 die tödlichen Injektionen. Sein anschließender Selbstmordversuch scheiterte. Zwei Tage später wurde der Mann von Ortspolizisten am Kap Formentor aufgegriffen. Dort hatte er sich nach eigenen Angaben von den Klippen in die Tiefe stürzen wollen.

Zwei Jahre später wurde Oyntzen von einem Geschworenengericht in Palma verurteilt. Als Motiv für seine Tat gab er an, er habe verhindern wollen, dass seine Kindern zu seiner Frau zurückkehrten. Dort hätten ihnen Misshandlungen gedroht. Seiner Ex-Frau musste Oyntzen ein Schmerzensgeld von rund 150.000 Euro zahlen. Ein Einspruch Oyntzens gegen seine Strafe beim Obersten Gerichtshof Spaniens scheiterte. Oyntzen hatte damit argumentiert, zur Tatzeit geistig verwirrt und deshalb nicht zurechnungsfähig gewesen zu sein. Dies wiesen die Richter aber ab.