Ex-Premier Jaume Matas muss eine Kaution in Höhe von drei Millionen Euro zahlen, wenn er eine Einweisung in Untersuchungshaft verhindern will. Das hat der zuständige Untersuchungsrichter am Dienstagmorgen (30.3.) in Palma entschieden und damit die Forderung der Staatsanwaltschaft bestätigt. Der Richter räumte Matas wegen der Osterfeiertage eine Frist bis zum 7. April um 12 Uhr ein, um die Summe zusammenzubringen.
Untersuchungsrichter José Castro betonte, dass er für Matas angesichts der Schwere der Delikte auch auf Auflagen verzichtet und den Ex-Politiker direkt in Untersuchungshaft eingewiesen hätte. Der Beschuldigte habe versucht, Beweise zu fälschen und die Ermittlungen zu behindern, zudem bestehe Fluchtgefahr, da Matas seinen Wohnsitz in den USA habe und möglicherweise den Großteil seiner illegal erworbenen Reichtümer dort versteckt habe. Castro warf Matas zudem Überheblichkeit vor, er mache sich offensichtlich über die Justiz und die Bürger lustig. Seine Erklärungen in der mehr als 15-stündigen Vernehmung seien zum großen Teil "kafkaesk" und "absurd" gewesen.
Matas soll sich in seiner Amtszeit als balearischer Ministerpräsident (2003-2007) auf Kosten der Steuerzahler bereichert haben. Ihm werden zwölf verschiedene Delikte zur Last gelegt, unter anderem Amtsmissbrauch, Bestechlichkeit, Unterschlagung, Geldwäsche und Verstoß gegen das Wahlgesetz. Dem Politiker droht eine Haftstrafe von bis zu 64 Jahren.
Die richterliche Entscheidung über die Anordnung von Untersuchungshaft war von Montag auf Dienstag verschoben worden. Bereits am Montag kündigte Matas jedoch an, seine Parteimitgliedschaft in der Volkspartei (PP) für unbestimmte Zeit niederzulegen. Damit kam er einer Entscheidung der Partei zuvor, nachdem der Vorsitzende auf den Balearen, José Ramon Bauzá, einen Parteiausschluss Matas' angedeutet hatte. Der neue Generalsekretär der PP auf den Balearen, Miquel Ramis, entschuldigte sich inzwischen bei den Bürgern für den früheren Balearen-Premier.
Matas lehnte eine Stellungnahme gegenüber der Presse bislang ab. Nach Bekanntwerden der Richterentscheidung reichte er seine Kündigung als Berater bei PricewaterhouseCoopers in den USA ein, wo er seit vergangenem Jahr gearbeitet hatte. Auch falls Matas die Kaution aufbringen kann, darf er vorerst Spanien nicht verlassen, muss seinen Personalausweis abgeben und sich alle zwei Wochen bei der Polizei melden.