Keine Lizenz für Party-Fahrrad an der Playa de Palma

Verstoß wegen Sangria-Ausschank und lauter Musik

01-06-2010  
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Das Partybike in Aktion an der Playa de Palma.
Das Partybike in Aktion an der Playa de Palma. Foto: Mallebz.net

Die gesetzlichen Vorschriften auf Mallorca erwiesen sich als unüberbrückbar: Nach dem Einschreiten der Ortspolizei haben die Betreiber des Party-Fahrrades, einer neuen Spaßnummer an der Playa de Palma, ihre Geschäftsidee wieder aufgeben müssen. Das Fahrrad, auf dem sieben Personen gleichzeitig in die Pedale treten und aus Strohhalmen Sangría trinken können, während sie am Strand entlang fahren, verstieß nach Angaben der Ortspolizei gleich gegen mehrere Auflagen. So sei die laute Techno-, Hiphop- oder Rockmusik nicht mit den geltenden Auflagen zur Lautstärkebegrenzung im Stadtbezirk Palma zu vereinbaren. Zudem liege auch keine Genehmigung für den Ausschank von alkoholischen Getränken wie Sangría und Bier vor.

Nach einer Verwarnung habe die deutsche Firma schließlich den Betrieb des in Deutschland entwickelten Geräts wieder aufgegeben, hieß es bei der Polizei. Das Fahrzeug ist nach Angaben des Herstellers in Deutschland rechtlich ein Fahrrad und dort auf allen Straßen zugelassen. Wegen seiner Breite müsse es nicht auf dem Radweg fahren. Durch seine ungewöhnliche Konstruktion, bei der die Radler im Kreis sitzen und sich so leicht unterhalten könnten, sei das Fahrzeug geeignet für Anwendungen in den Bereichen Tourismus, Reha, Teambildung oder auch als Eyecatcher bei Marketingaktionen. An der Playa de Palma erregte es allerdings auch die Aufmerksamkeit der Ordnungshüter.

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