EU-Bürger, die in Spanien leben und hier angestellt waren, haben im Fall einer Kündigung Recht auf Arbeitslosengeld beziehungsweise Arbeitslosenhilfe. Allerdings gibt es bestimmte Bedingungen, die man am besten schon vor dem eintretenden Notfall kennen sollte.

Nur nach Entlassung

Das Arbeitslosengeld (prestación por desempleo) bekommt nur, wer innerhalb der vergangenen sechs Jahre mindestens 360 Tage innerhalb eines Angestelltenverhältnisses tätig und sozialversichert war. Wer selbstständig (also als autónomo) gearbeitet hat, kann aber inzwischen auch eine Unterstützung beantragen (siehe Kasten). Außerdem darf man die Arbeitslosigkeit nicht selbst verschuldet haben. Wer zum Beispiel kündigt, verwirkt dieses Recht. In der Praxis gibt es viele Unternehmen, die ihren Angestellten anbieten, ihnen zu kündigen, wenn sie ihrerseits auf die Abfindung verzichten. In der Umgangssprache wird das despido acordado genannt. Allerdings ist das natürlich illegal, wenn auch relativ häufig praktiziert.

Wie lange und wieviel?

Die Dauer des Rechts auf Arbeitslosengeld hängt davon ab, wieviele Tage man innerhalb der vergangenen sechs Jahre angestellt war und schwankt von vier Monaten (360 Tage angestellt) bis maximal zwei Jahre (volle sechs Jahre angestellt).

Die Höhe der Unterstützung hängt vom Gehalt ab, das man innerhalb der letzten 180 Tage vor der Entlassung erhalten hat. Bei Arbeitszeitreduzierung (zum Beispiel wegen Kinderzeit) wird das fiktive Gehalt einer Vollzeitanstellung zugrunde gelegt. Während der ersten sechs Monate erhält man entsprechend 70 Prozent, ab dann 50 Prozent des vorherigen Gehalts. Dabei gelten bestimmte monatliche Mindest- und Höchstsätze. Diese liegen im Moment zwischen mindestens 497 Euro und höchstens 1.087 Euro (zusätzlich bestimmte Sätze für zu versorgende Kinder).

Das Arbeitslosengeld wird beim Arbeitsamt beantragt. Auf der Webseite www.sepe.es kann man rechts auf oficinas klicken und über die Postleitzahl das zuständige Amt herausfinden. Wichtig: Der Antrag auf Arbeitslosengeld muss innerhalb von zwei Wochen gestellt werden.

Und danach?

Wer kein Recht auf Arbeitslosengeld hat oder bei wem die Zahlungsdauer abgelaufen ist, der kann Arbeits­losenhilfe (subsidio de desempleo) beantragen. Diese beträgt zur Zeit 425 Euro im Monat und wird zunächst für sechs Monate ausgezahlt und dann maximal dreimal verlängert. Die genauen Bedingungen sollten beim Arbeitsamt erfragt werden.