Deutsches Arbeitslosengeld kann seit August 2013 auch auf ein spanisches Konto ausgezahlt werden. Diese Nachricht hat bei manchen für Verwirrung gesorgt. Einige wollten gar verstehen, dass es ab sofort möglich ist, in Deutschland arbeitslos gemeldet zu sein und gleichzeitig auf Mallorca Urlaub zu machen. Das stimmt so nicht, wie Ilona Mirtschin von der Bundesagentur für Arbeit im Gespräch mit der MZ warnt.

Richtig ist, dass die deutschen Behörden ihren Zahlungsverkehr nach und nach darauf einstellen, dass Europa zusammenwächst. Ab Februar 2014 gilt ja bekanntlich der sogenannte Einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area, SEPA). Die Banken und Sparkassen vergeben deshalb neue, europaweit geltende Kontonummern. Auch die EDV-Programme für Buchungen der Behörden müssen deshalb schrittweise umgestellt werden. Die Bundesagentur für Arbeit war im August an der Reihe. Demnach ist es ab sofort egal, wo innerhalb Europas sich das angegebene Konto des Arbeitslosengeld-Beziehers befindet.

Dieser Umstand ändert aber nichts an den strengen Beschränkungen, die dafür gelten, unter welchen Bedingungen sich eine in Deutschland als arbeitslos gemeldete Person zum Beispiel auf Mallorca aufhalten darf, wie Mirtschin versichert. Denn grundsätzlich gilt nach wie vor: Wer Arbeitslosengeld bezieht, muss vor Ort sein, um jederzeit kurzfristig ein Stellenangebot annehmen zu können oder zumindest an Vorstellungsgesprächen teilzunehmen.

Davon gibt es nur streng festgelegte Ausnahmen. Zum einen hat jeder Arbeitslose das Recht, bis zu drei Wochen pro Jahr Deutschland zu verlassen. Die Reisen müssen jeweils mit dem Arbeitsvermittler abgesprochen werden. Zum anderen gibt es auch die Möglichkeit, zum Beispiel auf Mallorca Arbeit zu suchen. Wer das möchte, sollte diese Absicht in jedem Fall mit seinem Arbeitsvermittler besprechen und einen maximal dreimonatigen Auslandsaufenthalt zwecks Arbeits­suche beantragen (Formular PD U2). Achtung: Die Bearbeitung des Antrags kann einige Wochen dauern!

Im Ausland - zum Beispiel auf Mallorca - angekommen muss sich der Arbeitssuchende unverzüglich beim hiesigen Arbeitsamt melden und das Formular PD U2 vorlegen.

Verzögert sich die Arbeitssuche, kann der Aufenthalt um maximal drei weitere Monate verlängert werden. Dies muss beantragt werden, bevor die erste Frist verstreicht.

Wer Arbeitslosengeld in Deutschland bezieht und nach Mallorca reist, ohne sich abzumelden, bezieht das Arbeitslosengeld zu Unrecht, warnt Mirtschin ausdrücklich: „Je nachdem, ob es sich um Schusseligkeit oder Vorsatz handelt, wird so etwas als Ordnungswidrigkeit oder Straftat geahndet.?