Das spanische Arbeitsrecht geht im Prinzip noch davon aus, dass das Land im August stillsteht. Aus der Zeit, als das noch so war, stammt die Regelung, dass alle Angestellten das Recht auf „einen Kalender­monat Urlaub" haben, wie es im für ganz Spanien verbindlichen Arbeitnehmerstatut (Art. 38) festgelegt ist.

In der Praxis hat sich viel verändert, und ein Großteil der Arbeitskräfte macht nicht mehr den ganzen August Urlaub, sondern nimmt sich die freien Tage meist wochenweise über das Jahr verteilt. Der Urlaub muss laut Gesetz bis Jahresende genommen worden sein und darf nicht bis ins neue Jahr übernommen werden, es sei denn, eine Arbeitsunfähigkeit verhindert den Urlaub. Nur bei Beendigung des Arbeitsvertrags dürfen (und müssen) ausstehende Urlaubstage ausgezahlt werden. Das heißt - obwohl viele Firmen das flexibler handhaben -, dass am Jahresende grundsätzlich der gesamte Resturlaub verfällt. Eine Mitnahme ins neue Jahr ist laut Gesetz ebenso unzulässig wie die Auszahlung in bar.

Der individuelle Arbeitsvertrag (contrato laboral) oder der für die Branche übliche Tarifvertrag (convenio) legt die Zahl der Urlaubstage meist noch immer in Kalendertagen (días naturales) fest und muss laut Gesetz mindestens 30 Kalendertage betragen. Die Umrechnung in freizunehmende Arbeitstage ist dabei nicht ganz einfach, räumt die auf deutsches und spanisches Arbeitsrecht spezialisierte Anwältin Raquel Buendía ein: „Normalerweise gilt die Regel, dass alle fünf Arbeitstage wie sieben Kalendertage gerechnet werden."

Wichtig ist, dass die Anzahl der genommenen freien Arbeitstage nicht weniger sein darf, als wenn man sich einen Monat (zum Beispiel den ganzen August) freigenommen hätte. In einem Arbeitsvertrag darf also niemals eine Anzahl an Urlaubstagen festgelegt werden, die es in der Praxis nicht erlauben würden, einen ganzen Monat freizunehmen. Wer in seinem Vertrag zum Beispiel entdeckt, dass ihm pro Jahr nur 20 Arbeitstage (días laborales) Urlaub zustehen, sollte sich dagegen wehren. Der August hatte in diesem Jahr 21 Arbeitstage, wenn man einberechnet, dass der 15. August als Feiertag auf einen Donnerstag fiel. Andere Monate können auch 22 oder mehr Arbeitstage haben. „Die Möglichkeit auf einen Kalendermonat Urlaub darf niemals unterschritten werden", unterstreicht Buendía.

Feiertage

Wenn der Urlaub in Kalendertagen festgelegt ist, zählen die Feiertage in der Regel zu den Urlaubs­tagen. Wer sich also den August frei nimmt, hat nicht das Recht, den Feiertag am 15. August nachzufeiern. Ein Arbeitnehmer muss sich in diesem Fall also gut überlegen, ob er sich den gesamten Dezember freinehmen will, in den auf den Balearen insgesamt vier Feier­tage fallen (allerdings fällt der 8. Dezember dieses Jahr auf einen Sonntag). Wird der Urlaub in días laborales festgelegt, zählen die Feier­tage nicht als Urlaubstage.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Arbeitnehmern vor Beginn des neuen Jahres einen Urlaubsplan vorzulegen. Darin stehen die Regeln, nach denen die Mitarbeiter ihren Urlaub zu nehmen haben. Die noch immer häufige Praxis, alle Mitarbeiter dazu zu verpflichten, den August freizunehmen, ist rechtmäßig. In anderen Fällen darf der Urlaub gestückelt werden, sollte aber mindestens zwei freie Wochen am Stück und somit eine ausreichende Erholungsphase garantieren.