Wegen des Verbots, ihr Kopftuch bei der Arbeit zu tragen, hat eine muslimische Mitarbeiterin am Flughafen Mallorca ihren Arbeitgeber, das Unternehmen Acciona, verklagt. Bei dem Prozessauftakt am Dienstag (20.12.) forderte die Angestellte das Recht, ihre religiöse Kopfbedeckung am Arbeitsplatz zu tragen, sowie rund 4.000 Euro als Schadensersatz für mehrere Abmahnungen und Suspendierungen vom Dienst, wie der Radiosender "Cadena Ser" berichtet.

Die 38-jährige Spanierin Ana Saidi ist als Tochter eines marokkanischen Vaters und ihrer zum Islam konvertierten spanischen Mutter im muslimischen Glauben aufgewachsen. Doch erst nach mehreren Dienstjahren auf dem Flughafen entschied sie sich, das Kopftuch auch bei der Arbeit zu tragen. Deswegen wurde sie von ihrem Arbeitgeber mehrfach abgemahnt und schließlich vom Dienst suspendiert. Vor Gericht erklärte sie, dass sie unter starker Diskriminierung gelitten habe. Ein entsprechendes psychologisches Gutachten bestätigte diesen Vorwurf.

Das Unternehmen verwies indes darauf, dass das Kopftuchverbot keine religiösen Gründe habe, sondern wegen der Kleiderordnung am Arbeitsplatz ausgesprochen wurde. Alle Angestellten seien dazu verpflichtet, durch ihr Äußeres neutrale Professionalität zu vermitteln. Entsprechend seien auch Ohrringe, Tätowierungen, offenes Haar und das Tragen privater Handtaschen untersagt. Die als Zeugin befragte Vertreterin des Betriebsrats gab jedoch zu Protokoll, dass diese Verstöße gegen die Kleiderordnung - also zum Beispiel offen getragene Tattoos oder verbotene Handtaschen - niemals zu Abmahnung oder Suspendierung geführt hätten. Das islamische Kopftuch hingegen schon.

Die Klägerin gab sich nach dem Prozesstag am Dienstag zufrieden: "Es ist eine Erleichterung zu wissen, dass sich die Staatsanwaltschaft hinter uns gestellt hat und fordert, dass die Religionsfreiheit über die Kleiderordnung gestellt wird", erklärte Sidi gegenüber Cadena Ser. /tg