Ein Gericht in Palma de Mallorca hat die Klage einer Menorquinerin abgewiesen. Diese wollte gegen die spanische Fluggesellschaft Iberia klagen. Angeblich hatten Verantwortliche der Airline die Frau bei der Bewerbung um eine Stelle dazu gezwungen, sich einem Schwangerschaftstest zu unterziehen. Aus formalen Gründen kann ihr Anliegen von der Justiz nicht bearbeitet werden, hieß es nun am Mittwoch (4.4.)

Egal, ob die Anschuldigungen der Frau stimmen und ob Iberia tatsächlich wie von ihr dargestellt "diskriminierende Praktiken gegen das Recht auf Intimität" beim Bewerbungsverfahren walten ließ: Die Richter werden sich nicht mit dem Fall beschäftigen. Die Klägerin hätte in dem ausgewählten Verfahren eine finanzielle Entschädigung fordern müssen, anstatt darauf zu pochen, dass die Vorgehensweise geändert werde, so ein Gerichtssprecher.

Daran, dass die Frau in der Sache Recht hat, zweifelt kaum jemand. Im vergangenen Juli hatte die spanische Arbeitsbehörde Iberia bereits mit 25.000 Euro abgemahnt, weil regelmäßig künftige Mitarbeiterinnen zu Schwangerschaftstests gezwungen wurden. Nach einem öffentlichen Aufschrei gab der Konzern bekannt, ab sofort von der Maßnahme abzusehen. /somo