In der Vergangenheit gab es immer wieder Probleme, da für die EU-Bürger dasselbe Zertifikat wie für die Spanier ausgestellt worden ist (vanillefarbenes Blatt), dessen Gültigkeit 90 Tage betrug. Jetzt gibt es ein neues Zertifikat, worauf vermerkt ist:

a) für alle Spanier und die, die eine spanische Fahrerlaubnis haben, gilt eine Gültigkeit von 90 Tagen (die Maximalfrist zum Umtauschen der alten in eine neue Fahrerlaubnis)

b) für alle EU-Bürger, die im Besitz einer in einem EU-Land ausgestellten Fahrerlaubnis sind, gilt eine Gültigkeit von "unbekannt" (desconocido). Will heissen: das Zertifikat gilt solange, wie je nach der Altersbeschränkung die spanische Fahrerlaubnis gelten würde.

Mitzubringen sind:

a) grünes EU-Zertifikat mit NIE-Nr. oder noch gültige "Tarjeta de Residencia"

b) Fahrerlaubnis

c) evtl. Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes, wenn sich die Adresse geändert hat und die Adresse auf dem EU-Zertifikat oder der "Tarjeta" nicht mehr gilt.

Der Test besteht aus:

- Augentest

- Ohrentest (je nach Alter)

- Computertest (immer schön in der Mitte der Strasse bleiben!)

- Befragung durch den Amtsarzt (chronische Krankheiten, OPs, etc).

- Das Foto macht der Amtsarzt mit einer Webcam)- bitte KEINE Passbilder mitbringen, da die Fotos, die dort gemacht werden, genormt sind und bereits im Preis enthalten und sofort per Internet zur Verkehrsbehörde Tráfico geschickt werden. Passbilder können nicht eingescannt werden.

Preis 2010: 52 Euro.

Erläuterung der ausgestellten Bescheinigung:

- Daten des Amtsarztes und Code der durchführenden Klinik oder Praxis

- Daten des Führerscheininhabers

- Führerscheinklasse; wer die Bescheinigung auch für das Motorrad braucht, muss dies vorher sagen

- Resultado: apto (geeignet) / no apto (ungeeignet)

- para expedición (will heissen, zur Weiterleitung zu Tráfico)

- "enfermedades": chronische Krankheiten, Behinderungen etc.

- "condiciones restrictivas": Beschränkungen, Verbote, Auflagen etc. (z.B. Brille, kein Nachtfahren, Rollstuhl)

- Datum und Stempel (da findet sich auch die oben erwähnte Gültigkeit).

Das Zertifikat ist stets mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen, falls die Polizei das sehen möchte. Das Original keinesfalls aus der Hand geben!

Selbstverständlich gilt all das nur für Residenten, also für Personen, die ihren Haupt- und Steuerwohnsitz in Spanien haben, d.h. die bei folgenden Institutionen registriert sind:

a) Ausländerbehörde (grünes EU-Zertifikat oder noch gültige Tarjeta de Residencia) UND

b) Anmeldung im Einwohnermeldeamt der Gemeinde- oder Stadtverwaltung (empadronamiento).

RESIDENT IST MAN, WENN MAN BEIDE DINGE HAT.

MZ-Branchenbuch: Hier wird Ihnen geholfen