Mit dem Beginn der Saison hat nicht nur in den Agenturen und Portalen für Fincas und Ferienwohnungen ein hektisches Treiben begonnen. Auch im balearischen Tourismusministerium herrscht erhöhte Aktivität: Die ­Verabschiedung des neuen Tourismusrahmengesetzes (siehe Printausgabe und E-Paper) steht kurz bevor. Es krempelt auch den gesamten Betrieb der privaten ­Ferienvermietung um – die Voraussetzungen und das Antragsverfahren genauso wie die Inspek­tionen und Strafen.

Anwalt Joachim Süselbeck, der zahlreiche Ferien-Vermieter betreut, spricht von einer Art Taskforce, die sich derzeit in der Palma Arena auf eine strengere Verfolgung illegaler Vermietung vorbereite. In die dortigen Räumlichkeiten ist inzwischen ein Teil der Mitarbeiter des Tourismusministeriums umgezogen. „Es wird effizient gearbeitet", so Süselbeck. Auf den Bildschirmen könne man sehen, wie die Inspektoren Vermietungsportale wie Fewo-direkt durchforsteten, sorgfältig Adressen sammelten und Akten in Kisten für Inspektionen zusammenstellen. „Der Schlag wird vorbereitet."

Auch wenn das neue Tourismus­rahmengesetz erst noch verabschiedet werden muss, hat sich schon jetzt die Situation für die schätzungsweise allein 15.000 deutschen Ferienvermieter auf ­Mallorca grundlegend geändert. So gibt es seit Mitte vergangenen Jahres die Verwaltungsvorschrift 13/2011. Dank ihr werden überhaupt wieder Anträge angenommen, nachdem im September 2006 nach einer befristeten Legalisierungskampagne ein Annahmestopp verhängt worden war. „Derzeit können legale ­Einfamilien-Wohnungen, die die jetzigen gesetzlichen Auflagen erfüllen, als Ferienwohnungen angemeldet werden", so das ­Tourismusministerium in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber der MZ.

An die große Glocke wurde die neue Verwaltungsvorschrift nicht gehängt. Anwalt Süselbeck verweist zudem darauf, dass es einige Monate gedauert habe, bis bei der Behörde Rechtsklarheit über die praktische Anwendung bestanden habe. Dies sei nun seit Mitte Mai der Fall – das Ende der jahrelangen rechtlichen Grauzone scheint gekommen. Er selbst habe mehr als ein Dutzend Anträge in den vergangenen drei Wochen eingereicht.

Das Kalkül des balearischen Tourismusministers Carlos Delgado (Volkspartei, PP) scheint klar: Einerseits will er effektiv gegen illegale Ferienvermieter vorgehen. Andererseits sichert er sich mit der Aufhebung des Geneh­migungsstopps und der Regulierung des Verfahrens rechtlich gegen drohende Einsprüche ab.

Die in der Vergangenheit restriktive Handhabe wird in dem neuen Regelwerk aufgeweicht: Konnten früher nur freistehende Einfamilienhäuser eine Lizenz beantragen, werden nun auch Reihenhäuser akzeptiert, wie das Tourismus­ministerium bestätigt. Süselbeck verweist jedoch darauf, dass das nur für maximal zwei Häuser gelte. „Nur eine Doppelhaushälfte ist genehmigungsfähig." Grünes Licht gibt es nun zudem für Einliegerwohnungen. In keinem Fall darf jedoch in einem Haus an verschiedene Parteien vermietet werden. Auf die Behörde kommt nun jede Menge Arbeit zu – zumal auch bereits genehmigte Ferien-Fincas die neue Bescheinigung brauchen.

Wenn das Kalkül von Delgado aufgeht, könnten die illegalen Ferien­vermieter die kritische ­Kassenlage im Tourismusministerium aufbessern: Die Geldbußen werden mit dem neuen Gesetz um rund 30 Prozent angehoben, wie das Ministerium bestätigt. Im Gesetzentwurf erstrecken sich die Kapitel über Inspektionen und Strafen über 13 Seiten, in schweren Fällen drohen demnach bis zu 400.000 Euro Buße. Laut Ministerium stehen insgesamt 15 Inspektoren bereit – die allerdings auch für andere touristische Unterkünfte zuständig sind. In der Branche geht man davon aus, dass bis zu 90 Prozent der Ferienvermieter keine offizielle Lizenz haben.

Die Unterlagen (Liste als PDF-Download) für Anträge zur Ferienvermietung können auf der Website des Tourismus­ministeriums auf Katalanisch und Spanisch heruntergeladen werden. Vorgelegt werden müssen durch den Antragsteller oder einen beauftragten Fachmann zudem Ausweiskopien und Steuernummer (NIE) des Eigentümers, Kopie des Grundbucheintrags, Nachweis über Zahlung der Grundsteuer (IBI) sowie Pläne oder Skizze der zu vermietenden Immobilie mit weiteren Angaben zur Beschaffenheit.

PDF-Download: Formular "Declaracion responsable de inicio de actividad turística"

Conselleria de Turisme i Esports

C/. Uruguai, s/n (Palma Arena)

07010 Palma

Tel.: 971-17 61 97

Fax: 971-17 63 67

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