Ausländische Residenten auf Mallorca müssen sich seit dem 19. Januar auf Kontrollen und Geldbußen einstellen, falls sie sich nicht dem für alle Autofahrer in Spanien verpflichtenden Gesundheitscheck unterziehen - an diesem Datum trat die dritte EU-Führerschein-Richtlinie in Kraft. Ausländische Residenten sind damit spätestens zwei Jahre nach ihrer Ankunft in Spanien verpflichtet, ihre Fahrerlaubnis in Spanien zu erneuern.

Konkret bedeutet das: Autofahrer müssen die zur Untersuchung autorisierten Stellen (centros de reconocimiento de conductores, CRC) aufsuchen. Dafür ist allerdings zuvor eine Meldung bei der Verkehrsbehörde (Tráfico) notwendig, heißt es im spanischen Innenministerium. Dort erhalte man eine Bestätigung, mit der man die Stelle für den Gesundheitscheck aufsuchen könne.

Diese übermitteln das Ergebnis elek­tronisch an die Verkehrsbehörde. So könnten Polizisten bei Kontrollen mit einem Blick in das elektronische Register sehen, ob die Fahrerlaubnis erneuert worden sei, so AEA-Vorsitzender Mario Arnaldo zur MZ. Andernfalls drohten Bußen über 200 Euro. Wer seinen Führerschein freiwillig gegen ein spanisches Dokument eintausche, müsse erst nach fünf oder zehn Jahren zum Gesundheitscheck.

Die Richtlinie wird seit dem Stichtag auch in Deutschland umgesetzt: Dort muss der Führerschein aber erst nach 15 Jahren erneuert werden. Einen Gesundheitscheck werde es nicht geben, heißt es im Verkehrsministerium.