Die gute Nachricht zuerst: Wer im Moment noch mit einem uralten deutschen Führerschein unterwegs ist und sich nie darum gekümmert hat, die in Spanien obligatorische medizinische Prüfung zu machen, darf mit der deutschen Fahrerlaubnis auf mallorquinischen Straßen fahren. Noch. Denn das ist die schlechte Nachricht: Das gilt nur noch bis Jahresende, genauer gesagt, bis zum 19. Januar 2015. Denn spätestens ab dann muss hierzulande jeder einen befristeten Führerschein vorzeigen. Und wer auf Mallorca lebt, muss die unbefristete deutsche Fahrerlaubnis bei den spanischen Behörden eintauschen.

Grundlage ist eine EU-Richtlinie, die am 19. Januar 2013 in Kraft trat und die eine Übergangsregelung von zwei Jahren vorsieht, die entsprechend zu Beginn des kommenden Jahres ausläuft. Mit dieser Regelung werden einheitliche Rahmengesetze bezüglich des Führerscheins vorgeschrieben. Deutschland und Frankreich, die bis dato unbefristete Fahrerlaubnisse ausgaben, werden damit dazu gezwungen, diese auf maximal 15 Jahre zu beschränken. Auch die Briten sind davon betroffen, deren Führerscheine bislang eine Gültigkeit von 50 Jahren hatten. Doch was heißt das nun in der Praxis für die Deutsche und andere EU-Residenten in Spanien? Mario Arnaldo, Vorsitzender des Europäischen Autofahrerverbands in Madrid (Automovilistas Europeos Asociados, AEA) unterscheidet im Gespräch mit der MZ verschiedene Fälle.

Neuer Führerschein

Wer einen neuen deutschen Führerschein besitzt, also einen, der nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden ist, kann diesen uneingeschränkt in Spanien benutzen. Es gilt die Frist, die auf diesem von deutschen Behörden ausgestellten Dokument angegeben ist. Selbst wenn diese über die in Spanien vorgesehene maximale Erneuerungsfrist von zehn Jahren hinausgeht. Ein Fahrer mit gültigem neuen deutschen Führerschein muss auch als Resident in Spanien ­keinerlei weitere Nachweise, etwa über eine Fahrtauglichkeitsprüfung vom Augenarzt, vorzeigen. Entsprechende Regelungen der Vergangenheit seien somit hinfällig.

Alter Führerschein

Wer im Besitz eines älteren deutschen unbefristet gültigen Führerscheins ist, muss diesen auf kurz oder lang gegen einen spanischen eintauschen, wenn er hierzulande einen Wohnsitz anmeldet, also die sogenannte residencia beantragt. Wer jetzt von Deutschland nach Spanien zieht, hat ab Anmeldung der residencia eine Frist von zwei Jahren, den Führerschein umzuschreiben.

Mallorca-Residenten

Für alle diejenigen EU-Residenten, die ihren Wohnsitz schon vor Januar 2013 auf Mallorca hatten, läuft diese Zweijahresfrist am 19. Januar 2015 ab.

Punkteentzug

Wer mit einem deutschen Führerschein auf spanischen Straßen auf eine Weise gegen die Verkehrsordnung verstößt, dass ihm Punkte entzogen werden müssten, kann von den Behörden dazu gezwungen werden, seinen Führerschein sofort gegen einen spanischen umzutauschen. Das in Spanien gültige System mit zwölf Punkten, deren kompletter Verlust zum Entzug der Fahrerlaubnis führt, gilt damit also auch für nicht-spanische Verkehrs­teilnehmer.

Am besten noch abwarten

Auch wenn man den Führerschein schon ab sofort umtauschen kann, empfiehlt Arnaldo, noch ein paar Monate zu warten, bis sich die spanische Verkehrsbehörde (Dirección General de Tráfico, www.dgt.es) besser auf den Aufwand vorbereitet hat. Vorgesehen sei nämlich, sämtliche Behördengänge in die dezentralen Stellen des reconocimiento de conductores (siehe Kasten) zu verlegen, bei denen die Sehtests durchgeführt und gleichzeitig die Führerscheine umgetauscht werden. Allerdings sei der Datenausgleich zwischen Verkehrsbehörde und den dezentralen Büros noch nicht komplett, sodass man bislang zunächst zur Verkehrsbehörde gehen müsste.

Verkehrsbehörde

Dort sind für deutsche Führerscheine im Moment drei verschiedene Optionen vorgesehen. Die erste, genannt inscripción (= Einschreibung) ist völlig freiwillig. Man registriert damit seinen deutschen Führerschein bei den spanischen Behörden mit dem einzigen Vorteil, dass diese im Falle eines Verlusts ein Duplikat ausstellen können. Diese Einschreibung kostet 8,20 Euro, mitzubringen sind Antrag, Ausweis, grüner Auslandsregisterschein, Passbild und Führerschein. Die zweite Option ist der Umtausch (canje) der deutschen gegen eine spanische Fahrerlaubnis. Dafür ist keine medizinische Untersuchung notwendig. Der Umtausch kostet 27,40 Euro, die nötigen Unterlagen bleiben dieselben.

Die dritte Option ist die Verlängerung (renovación), also der Behördengang, den auch spanische Autofahrer alle zehn Jahre machen müssen. Ab kommendem Jahr soll dieser Schritt problemlos in allen im Kasten aufgeführten Zentren durchgeführt werden. Nach der medizinischen Untersuchung wird der alte Führerschein eingezogen und ein neuer, spanischer ausgestellt. Die Kosten variieren (rund 60 Euro).