Der Haupteingang ist noch eine Baustelle, der Publikumsverkehr wird durch den Notausgang in das Gebäude der Verkehrsbehörde gelotst. Im Innern präsentiert sich dem Besucher dann ein neues Bild: Die Glaskästen, hinter denen sich bislang die Mitarbeiter verschanzten, sind verschwunden. Keine Scheibe schiebt sich zwischen Antragsteller und Bearbeiter, die Möbel sind hell, Tageslicht dringt durch die Glasfassade.

Doch auch, wenn sich die balearische Verkehrsbehörde (Jefatura Provincial de Tráfico) im neuen Gewand präsentiert, haben es die Behördengänge in sich. Der Umgang mit dem deutschen Führerschein sorgt nach wie vor für Verwirrung in den Amtsstuben und ist in der Praxis nur schwer kompatibel mit dem spanischen Punktesystem und dem Gesundheitscheck.

Die Vorschriften sind sperrig, der Betrieb in der Behörde funktioniert jedoch fließend. Beim Besuch des MZ-Reporters sind vier Info-Schalter besetzt und statt früher mit bedruckten Din-A-4-Blättern mit blauen Tafeln (Información) markiert. Die Wartezeit beschränkt sich auf wenige Minuten, die Mitarbeiter fungieren als Lotsen: Sie geben Formulare aus, informieren über notwendige Unterlagen und überreichen auch gleich eine Wartenummer. „6 clientes en espera", steht auf dem Ticket: Sechs Behördengänger in der Warteschlange.

Wer einen kostenpflichtigen Behördengang hat – zum Beispiel die Umschreibung des Führerscheins – wechselt in die Schlange vor der caja gleich rechts neben dem Eingang, sie ist aus dem ersten Stock ins Erdgeschoss gewechselt. Auf der linken Seite liegen zudem Stapel mit den wichtigsten Formularen bereit.

Beispiel eins: Der deutsche Führerschein soll gegen einen spanischen eingetauscht werden. Das kostet derzeit laut Info-Schalter 26,26 Euro. Wir fragen nach dem Formular Solicitud de canje del permiso de conducción. Benötigte Unterlagen: Ausweis, Nachweis über die NIE-Nummer (Certificado de Inscripción en el Registro Central de Extranjeros) und deutscher Führerschein (carnet de conducir), jeweils in Original und zweifacher Kopie. Verlangt wird ein Passfoto im Format 32 x 26 Millimeter. Kopier- und Fotoläden finden sich in derselben Straße. Die Gebühr wird an der Kasse eingezahlt, danach geht es mit einem Nummernticket im zweiten Stock weiter, wo nach einiger Wartezeit – Lektüre nicht vergessen – der Antrag entgegengenommen und der deutsche Führerschein gegen ein zunächst provisorisches spanisches Dokument ausgetauscht wird.

Beispiel zwei: Wir haben bereits den spanischen Führerschein und melden einen Wohnsitzwechsel. Auf dem Formular Solicitud de duplicado muss cambio de domicilio angekreuzt werden. Kopien oder Gebühr entfallen, vorgezeigt werden müssen Ausweis, Melde­bescheinigung (empadronamiento), Führerschein und Fahrzeugbrief (tarjeta de ITV oder meist ficha téc­nica). Mit der Wartenummer vom Info-Schalter geht es diesmal in den ersten Stock.

Punkte-Konto und Gesundheits-Check: Welche Regeln für Inhaber deutscher Führerscheine gelten

Die Verwirrung in den Behörden hat sich noch immer nicht gelegt. Vier Jahre nach Einführung des Punkte-Führerscheins in Spanien und sechs Jahre nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs, wonach der deutsche Führerschein von Spanien-Residenten nicht mehr registriert werden muss, gibt es unterschiedliche Antworten, was das für Mallorca-Residenten mit deutschem Führerschein in der Praxis bedeutet.

„Nichts", ist die Antwort in der Pressestelle der spanischen Verkehrsbehörde. Weder könnten bei Verkehrsverstößen Punkte abgezogen werden, noch müssten sich Inhaber des deutschen Führerscheins den regelmäßigen medizinischen Untersuchungen unterziehen, die für die spanischen Autofahrer regelmäßig anstehen.

„Alles Quatsch", sagt Mario Arnaldo, Vorsitzender der Vereinigung Automovilistas Europeos Asociados. Er dürfte recht haben, denn im Gegensatz zum Ministeriumssprecher kann er auf Gesetzestexte verweisen, die – zumindest theoretisch – Klarheit schaffen. So wurde mit dem Gesetz 818/2009 vom Mai dieses Jahres die spanische Fahrerlaubnis-Verordnung (Reglamento General de Conductores) aktualisiert. Neben der Feststellung, dass deutsche Führerscheine nicht eingetauscht oder registriert werden müssen, steht dort explizit in Artikel 15, Absatz 4: „Der Inhaber eines in einem EU-Land ausgestellten Führerscheins, der einen normalen Wohnsitz in Spanien erworben hat, unterliegt den spanischen Regelungen hinsichtlich der zeitlichen Gültigkeit, der Kontrolle seiner psychophysischen Fähigkeiten und der Zuweisung eines Punktekontos."

Das bedeute, dass einem Mallorca-Residenten ein Konto mit zwölf Punkten zugewiesen werde, sagt Arnaldo – und zwar, sobald er bei einem Vergehen erwischt werde, für das in Spanien Punkte abgezogen werden (Artikel 19, Absatz 1b). „Diese Maßnahme verhindert eine Besserstellung von EU-Ausländern gegenüber Inländern", heißt es auch in einem Merkblatt der Deutschen Botschaft. Die Behörden könnten zwar nach Abzug aller Punkte den ausländischen Führerschein nicht einziehen, dem Verkehrssünder aber sehr wohl die Fahrerlaubnis auf Spaniens Straßen entziehen, sagt Arnaldo. Touristen dagegen müssten nur Geldbußen, niemals aber einen Punkteabzug fürchten.

Im Fall des auch für ausländische Residenten vorgeschriebenen regelmäßigen Gesundheitschecks (Informe de aptitud psicofísica) kollidieren Theorie und Praxis. Der Check muss bei Autofah­rern in Abständen von zehn Jahren (unter 45 Jahre), fünf Jahren (ab 45) oder zwei Jahren (ab 70) wiederholt werden. Inhaber eines spanischen Führerscheins können zur Untersuchung autorisierte Stellen (Centros de reconocimiento de conductores, CRC) aufsuchen und die Daten direkt an die Verkehrsbehörde übermitteln lassen. Bei ausländischen Führerscheinen dagegen können keine Daten übermittelt werden – weil der Führerschein gar nicht im System erfasst ist. „Die Informatiksysteme wurden nicht an die Realität angepasst", sagt Arnaldo. Er empfiehlt deswegen, den Nachweis über den Check stets im Handschuhfach mit sich zu führen. Im Gesetz ist zwar eine Übergangsfrist von zwei Jahren genannt, nach der sich ausländische Residenten in Spanien spätestens den Medizin-Checks unterziehen müssen. Wer den Nachweis bei sich habe, gehe jedoch auf Nummer sicher.

„Sollten Sie ein Fahrzeug führen und bei einer Kontrolle die obligatorische medizinisch-­psychologische Eignungsbeurteilung nicht besitzen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit hohen Bußgeldern, einer Führerscheinsperre und der Festsetzung des Fahrzeuges geahndet werden kann", warnt auch die Botschaft in ihrem Merkblatt. Sie empfiehlt Residenten, den Führerschein gleich ganz gegen einen spanischen einzutauschen, um Sanktionen zu vermeiden.

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