Auch Nichtresidenten brauchen eine Steuernummer (Número de Identidad de Extranjero, NIE), etwa wenn sie eine Immobilie auf Mallorca kaufen, sich selbständig machen oder eine Gesellschaft gründen wollen. Auch zur Wohnungsmiete, zur Eröffnung eines Bankkontos oder zum Abschluss eines Handyvertrags ist sie notwendig (Formular EX-15).

Mit der Greencard dagegen (tarjeta de residencia, Formular EX-18) wird der Eintrag ins Ausländerregister der EU-Bürger bestätigt. Man wird Resident und in Spanien steuerpflichtig - mit allen Folgen für Einkommen, Rente und Vererbung. Das Dokument ist auch nötig, um die tarjeta sanitaria zu erhalten und das staatliche Gesundheitssystem zu nutzen.

Wer seit fünf Jahren auf Mallorca lebt, kann in der Regel zudem ein "certificado permanente de ciudadano residente de la Unión" beantragen (ebenfalls EX-18). Dieser Titel bedeutet eine Absicherung des Aufenthaltsrechts und bleibt auch gültig, wenn der Inhaber für bis zu zwei Jahre Spanien verlässt.

Die Formulare können Sie hier herunterladen - Voraussetzung ist allerdings eine aktuelle Version des PDF-Readers. Ansonsten gibt es die Möglichkeit, sich Formulare bei der Information der Ausländerbehörde (vor dem Termin) abzuholen und in Ruhe handschriftlich auszufüllen.

Das im Herbst eingeführte, verbindliche Terminvergabe-System funktioniert inzwischen recht gut - die langen Schlangen vor der Behörde am frühen Morgen gehören der Vergangenheit an. Ein Termin kann immer nur für eine Person beantragt werden. Die Termine gibt es unter https://sede.administracionespublicas.gob.es. Die Terminbestätigung sollte man sich ausdrucken und zum Termin mitbringen.

Greencard (Residencia/Eintrag ins Ausländerregister)

Nötige Unterlagen:?

- Reisepass (mit Kopie)

- das bisherige Ausländerzertifikat (falls Erneuerung)

- den ausgefüllten Antrag (Formular EX-18)

- die Anmeldebestätigung (Justificante de Cita)

- bei Wohnortänderung oder Neubeantragung: Meldebestätigung des Rathauses (wichtig: mit Adresse)

- nur bei Neubeantragung: Nachweis über Anstellung oder Autónomo-Meldung beziehungsweise Renten- bescheid

- Geld (10,50 Euro)

Bei der Erneuerung des Eintrags im Ausländerregister muss keinerlei Nachweis darüber erbracht werden, wie und wo man sein Einkommen verdient. Bei Erstbeantragung hingegen verlangt die Behörde wahlweise eine Bestätigung über die Anstellung (zum Beispiel Arbeitsvertrag und Einzahlungsbestätigung mit Stempel von der Bank) oder eine Meldung als Freiberufler (Zahlungs­beleg der letzten Autónomo-Gebühr mit Bankstempel). Wer nicht berufstätig ist, muss entsprechend nachweisen, wie er seinen Lebensunterhalt und seine Krankenversicherung zahlt. Dafür gibt es noch keine endgültige Liste der nötigen Unterlagen.

Nur Steuernummer (NIE)

Auf dem Zertifikat (Ausdruck) ist vermerkt, dass es "nur drei Monate gültig" sei. Dieser Hinweis bezieht sich lediglich auf den Ausdruck. Die Verwaltungsvorschrift schreibt vor, dass Zertifikate eine gewisse Gültigkeitsdauer haben. Die spanische Steuernummer ist aber ein Leben lang gültig, nicht veränderbar und nicht übertragbar.

Wartezeiten

In der Regel muss man trotz Terminvergabe zwei - in der Regel nur kurze - Wartezeiten in Kauf nehmen: einmal vor der Information (einfach anstellen, ohne Nummer), knappe zehn Minuten. Hier erhält man das Formular, mit dem man zur nächsten Bank gehen muss (Zeitaufwand, etwa 30 Minuten). Anschließend muss man im Warteraum Platz nehmen, bis der Name aufgerufen wird.

Parkplatznot

?Etwas chaotisch ist die Park­situation vor der Ausländerbehörde. Wer jedoch in die angrenzenden Wohngebiete ausweicht, findet sofort einen Parkplatz und muss damit vielleicht einen höchstens fünfminütigen Fußweg in Kauf nehmen.

Oficina de Extranjería en Illes Balears

C/ Ciudad de Querétaro, s/n (gegenüber Kongresspalast)

07006 PALMA

Tel.: 971-98 91 70

Öffnungszeiten:

Mo-Do 9 bis 17 Uhr, Fr 9-14 Uhr