Zum Glück kam Steffen Müller gerade von seinem Steuer­berater, als er Ende Januar zwischen Manacor und Petra von der Polizei angehalten wurde. Die Beamten verlangten seinen Führerschein, und der Fahrer (Name v. Red. geändert) zeigte sein deutsches Dokument, das kein Ablaufdatum hat - seit Januar ein Fall für eine Geldbuße, so es sich um einen Residenten handelt.

Allerdings ist Müller gar kein Resident. „No Residente", habe er immer wieder gesagt. Doch der Polizist blieb angesichts des spanischen Fahrzeugkennzeichens misstrauisch und ließ nicht nach. Schließlich zeigte der Deutsche seine Steuererklärung vor - das „Modelo 210", das ihn als Nichtresidenten ausweist und das er zufälligerweise bei sich trug. Ein zweiter, zu Hilfe gerufener Beamte telefonierte eine Weile - und ließ ihn nach einer halben Stunde schließlich weiterfahren.

Die Umsetzung der neuen Führerschein-Regeln bringt deutsche Autofahrer und Polizisten in knifflige Situationen: Die Beamten haben seit dem 19. Januar damit begonnen, Geldbußen zu verteilen. Seit dem Stichtag müssen in Folge der Umsetzung der Richt­linie 2006/126/CE alle von EU-Staaten ausgegebenen Führerscheine mit Ablaufdatum versehen sein. Mallorca-Residenten, die länger als zwei Jahre auf der Insel leben und über keinen neuen, nach dem 19. Januar 2013 ausgestellten EU-Führerschein mit Ablaufdatum verfügen, müssen ihre Fahrerlaubnis „erneuern": Der deutsche Führerschein wird abgegeben, ein spanischer ausgestellt.

Doch wie beweisen, dass man kein Resident ist? Muss jetzt auch die Steuererklärung ins Handschuhfach? „Die Beweislast liegt umgekehrt", so ein Sprecher der Guardia Civil gegenüber der Mallorca Zeitung, „wir müssen beweisen, dass Sie Resident sind." Das sei ein Puzzle-Spiel, bei dem unter anderem NIE-Nummer und Wohnsitz geprüft würden. Manchmal lasse sich die Situation nicht vor Ort klären, und so mancher Resident komme auf diese Weise ungeschoren davon. Oft aber gebe es eindeutige Situationen, etwa wenn Kinder von der Schule abgeholt würden.

So weit die Vorgaben - in der Praxis dagegen können deutsche Autofahrer an Beamte geraten, die eine ganz eigene Interpretation von der Führerschein-Regelung haben. So passierte es einem anderen MZ-Leser Anfang vergangener Woche, der bei einer Kontrolle bei Portocolom seinen deutschen, inzwischen befristeten Führerschein vorzeigte. Freundlich, aber bestimmt habe der Beamte ihm erklärt, dass er als

Mallorca-Resident, der er auch wirklich ist, auch diesen Führerschein eintauschen müsse - sonst könnte man ja kein Punkte-Konto für ihn einrichten.

Das stimmt so nicht - zwar können die spanischen Behörden den Eintausch des Führerscheins bei Verkehrsdelikten anordnen - das ist in der EU-Führerscheinrichtlinie so festgelegt, um die „innerstaatlichen Vorschriften über Einschränkung, Aussetzung, Entzug oder Aufhebung der Fahrerlaubnis" anzuwenden. Doch dies passiert nicht vorsorglich, sondern erst im Falle eines Punkteabzugs.

Diskussionen mit Polizisten dürften sich auch durch die Mitnahme des Ausdrucks einer neuen Zusammenfassung auf der Website der spanischen Verkehrsbehörde vermeiden lassen - dort ist inzwischen ein Merkblatt und der Antrag für den Eintausch zum Download bereitgestellt.

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