Viele spanische Bankkunden, ganz gleich welcher Nationalität, bekommen in diesen Tagen eine Benachrichtigung zugestellt, in der sie darum gebeten werden, die Filiale ihrer Bank aufzusuchen, um bestimmte Unterlagen oder Unterschriften nachzureichen. Häufig wird dabei auch eine Frist erwähnt: Man sei verpflichtet, das Konto zu sperren, sollten nicht alle geforderten Unterlagen bis Ende April 2015 vorliegen. Ob nach Verstreichen dieser Frist wirklich Ernst gemacht und die Konten gesperrt werden, ist noch nicht ganz klar und hängt letztendlich vom spanischen Wirtschaftsministerium und der Zentralbank Banco de España ab. Tatsache ist aber, dass die Papiere auf kurz oder lang einzureichen sind.

Geldwäschegesetz

Grund für die ganze Aufregung liegt darin, dass Spaniens Banken einer Verpflichtung aus einem Gesetz nachkommen müssen, das eigentlich schon vor Jahren verabschiedet worden ist: das Geldwäschegesetz (Ley 10/2010). Es trat bereits am 30. April 2010 in Kraft und verpflichtet spanische Geldinstitute dazu, beim Eröffnen eines neuen Kontos bestimmte Unterlagen einzusehen und in digitaler Form zu speichern. Für bereits bestehende Konten wurde damals eine Fünfjahresfrist zugestanden, die fehlenden Unterlagen nachzureichen. Und genau diese Frist läuft Ende dieses Monats ab.

Was muss man vorlegen?

Die Grundidee, die hinter dem Gesetz steht ist, dass jedes Geldinstitut stärker als bisher dazu verpflichtet ist, zu kontrollieren, a) wem das Konto gehört und b) woher das Geld auf dem Konto stammt. Entsprechend sind die Banken verpflichtet, von ihren Kunden genaue Angaben über Anstellung, Gehalt, Rentenbezüge oder ähnliche Dinge zu erfragen.

Daher verlangen viele Filialen von ihren Kunden folgende Dokumente: 1. einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, 2. eine Erklärung über die Einkünfte und 3. ein Dokument, das die Richtigkeit der Aussagen bestätigt. Wer also angibt, regelmäßige Einkünfte in der Höhe von 2.000 Euro als Angestellter zu erhalten, wird darum gebeten, den entsprechenden Arbeitsvertrag vorzulegen. In anderen Fällen müssen Rentenbescheide, Nachweise über die Zahlung der Autónomo-Gebühr oder Sozialversicherungsbelege vorgezeigt werden. Auch die Steuererklärung des Vorjahres wird von einigen Geldinstituten auf ­Mallorca verlangt.

„Dabei ist es gleichgültig, ob die entsprechenden Unterlagen aus Deutschland, Spanien oder einem anderen Land stammen", erklärt ein Mitarbeiter der BBVA-Bank in Palma. „Es geht eben darum, nachzuvollziehen, woher das eingezahlte Geld der Kunden stammt", ergänzt die Leiterin einer Banca March-­Filiale gegenüber der MZ. „Früher wurde zum Beispiel bei Bargeldeinzahlungen von bis zu 3.000 Euro überhaupt nicht nach dem Ursprung des Geldes nachgefragt. Das haben viele genutzt, um verschiedene Konten bei mehreren Banken anzulegen und so Geld zu waschen", so eine weitere von uns befragte Bankmit­arbeiterin.

„Wenn uns früher zum Beispiel ein Kunde gesagt hat, dass er Brennholz verkaufe und deswegen in unregelmäßigen Abständen Bargeld einzahle, dann reichte uns diese vage Angabe. Heute sind wir verpflichtet, Nachweise über diese Tätigkeit zu verlangen. Wer schwarz arbeitet, hat es da schwerer, ein Konto anzulegen", fügt sie hinzu. In anderen Ländern, wie zum Beispiel Großbritannien, würden solche Angaben noch viel strenger überprüft. Und natürlich strebe man eine Vereinheitlichung der Kriterien in der ganzen EU an.

Was passiert wenn ...

Die befragten Bankangestellten wiesen einstimmig darauf hin, dass die Kontrolle der Umsetzung des Gesetzes von der spanischen Zentralbank Banco de España angeordnet ist. Und dass davon auszugehen sei, dass Konten wirklich gesperrt werden, falls die Frist bis zum Monatsende nicht eingehalten werde.

Bei der Banco de España ist man sich diesbezüglich aber gar nicht so sicher: „Die Verantwortung und damit auch die Entscheidung, welche Schritte nach dem 30. April folgen, liegen bei den Ministerien", erklärt eine Sprecherin der Zentralbank in Madrid auf Nachfrage der MZ. Das genaue Vorgehen sei noch nicht mitgeteilt worden.

In jedem Fall müssten die Nachweise aber auf kurz oder lang erbracht werden. Ob in Einzelfällen Ausnahmen gemacht werden könnten, um die Frist für bestimmte Unterlagen noch einmal zu verlängern - zum Beispiel wenn sich Bankkunden im Ausland aufhalten - konnte die Sprecherin der Banco de España noch nicht sagen.

Elektronische Unterschrift

Etwas Verwirrung herrscht über die vermeintliche Verpflichtung, eine „digitale Unterschrift" zu leisten. Das Geldwäschegesetz (mit vollem Titel „Ley 10/2010, de 28 de abril, de prevención del blanqueo de capitales y de la financiación del terrorismo") schreibt zwar vor, die im Text genannten Unterlagen „in elektronischer Form" zu speichern. Dies kann aber natürlich durch ein Einscannen zum Beispiel eines vorgelegten Arbeitsvertrages oder eines Personalausweises geschehen. Eine Unterschrift auf Papier sei nach wie vor gültig, bestätigte eine Sprecherin bei der spanischen Zentralbank. Allerdings werde es immer üblicher, die Unterschrift in digitaler Form zu verlangen und zu hinterlegen.

Zu den Banken, die dennoch von ihren Kunden eine digitale Unterschrift einfordern, gehört die BBVA. Die meisten Geldinstitute auf der Insel arbeiten ohnehin gerade daran, die Unterschriften der Kunden künftig auf einem Tablet statt auf Papier zu verlangen.

Auch die Erklärung über die Einkommensverhältnisse, die vom Geldwäschegesetz vorgeschrieben wird, wird also in vielen Fällen ­elektronisch eingelesen. „Mehrere Banken schulen ihre Mitarbeiter und Filialleiter gerade darin, mit einer neuen Art von Tablet umzugehen", erklärt eine Mitarbeiterin der Banca March. Das führe in Zukunft dazu, dass Verträge nicht mehr in Papierform unterschrieben werden müssten. Auf diese Weise sei es zum Beispiel auch möglich, einen Kunden zu besuchen und Produkte zu verkaufen, Konten einzurichten oder Versicherungen abzuschließen, ohne vor Ort die entsprechenden Papiere ausdrucken zu müssen.

„Anscheinend verfügen die Tablets dann über ein Programm, dass die Richtigkeit der Unterschrift, also den Vergleich mit der ursprünglich hinterlegten Unterschrift elektronisch durchführen kann."

Mit einem auf dem Rechner gespeicherten elektronischen Zertifikat oder dem in Spanien eingeführten elektronischen Personalausweis haben diese Maßnahmen nichts zu tun. Auch diese elektronischen Hilfsmittel werden es in Zukunft vereinfachen, Verträge abzuschließen, ohne persönlich in einer Bankfiliale vorstellig zu werden.