Die Geduld von Mallorca-­Resident Sebastian Klein (Name geändert) ist am Ende: Wenn daheim in Palma das Festnetz­telefon klingelt, kann sich der 33-Jährige inzwischen beinahe sicher sein, dass nicht ein guter Freund oder die Familie am anderen Ende wartet, sondern der Mitarbeiter eines Callcenters, der versucht, Klein ein Angebot zu machen, das er keinesfalls ausschlagen dürfe. Telefonwerbung, oder auf Spanisch auch äußerst zutreffend als spam telefónico bezeichnet, verdirbt Klein regelmäßig die Laune.

Besonders aufdringlich ist in seinem Falle ein Dienstleister, der im Auftrag von Barclaycard Kreditkarten an den Mann bringen möchte. Aber auch verschiedene Telefonanbieter versuchen es immer wieder bei dem Deutschen. Ein MZ-Anruf beim Dienstleister von Barclaycard bringt das erwartbare Ergebnis. Die Mitarbeiterin dürfe nichts sagen, und ein Vorgesetzter sei gerade nicht verfügbar. „Aber wir machen nichts Illegales", bringt die Frau noch heraus, bevor sie auflegt.

Das Thema Legalität ist im Falle von unerwünschter Telefonwerbung in Spanien inzwischen klar geregelt. Im Juni vergangenen Jahres trat ein neues Verbraucherschutzgesetz in Kraft, das den Aktionsradius der Callcenter deutlich einschränkte. Zuvor konnten die Verbraucher kaum etwas gegen die Anrufe tun, die auch mitten in der Nacht kamen.

Inzwischen verfügen die Telefon-Spam-Betroffenen zumindest über eine auch von Spanien umgesetzte europäische Verbraucherschutz-Richtlinie. Sie verbietet den Marketing-Firmen Folgendes:

l Privatleute dürfen nicht angerufen werden, wenn ihre Nummer nicht im Telefonbuch steht.

l Die Nachtruhe muss respektiert werden. Das heißt, Anrufe zwischen 21 und 9 Uhr sind verboten. Gleiches gilt für Anrufe an Wochenenden und Feiertagen, dann rund um die Uhr.

l Die Nummer des Anrufers muss sichtbar sein. Sie darf nicht unterdrückt werden.

l SMS, Fax oder E-Mail dürfen nicht gesendet werden, wenn der Betroffene nicht ausdrücklich zugestimmt hat.

l Es muss für die Betroffenen unkompliziert und kostenlos sein, sich aus der Kontaktliste des Unternehmens löschen zu lassen, um keine weiteren Anrufe mehr zu erhalten

„Vor der Umsetzung dieser Richtlinie ging es hier zu wie im Wilden Westen", sagt Alfonso Rodríguez von der balearischen Verbraucherschutzorganisation Consubal-Facua. „Seit das Gesetz in Kraft ist, spüren wir einen deutlichen Rückgang der Anrufe."

Wer einen Festnetzanschluss besitzt, nicht im Telefonbuch stehen möchte und dessen Nummer auch nicht von der Auskunft herausgegeben werden soll, müsse dies nur seinem Telefonanbieter mitteilen, so Rodríguez.

Doch Verbraucher können noch mehr tun, um sich zu schützen. In Spanien gibt es die sogenannte „Lista Robinson" im Internet. Auf diese kann sich jede Privatperson setzen lassen, wenn sie keine Werbe­anrufe mehr erhalten will. Die meisten spanischen Unternehmen respektieren diese Liste (www.listarobinson.es, doch rechtlich bindend ist sie nicht.

Noch effektiver sei deshalb, Anzeige bei der spanischen Agencia de Consumo (Verbraucherschutzorganisation) oder der Agencia de Protección de Datos (Datenschutz-Beauftragte) zu erstatten. „Das ist der einzige Weg, der hilft, und vor dem die Firmen auch wirklich zittern, denn die Strafen sind drastisch", berichtet Rodríguez. Erreiche den Datenschutz eine Anzeige, werde meist sofort gehandelt und dem Unternehmen eine Geldstrafe ­aufgebrummt. Diese gehen bei etwa 30.000 Euro los und könnten in schweren Fällen bis zu ­600.000 Euro reichen. „Das Problem ist, dass viele Menschen einfach zu bequem sind und die Unternehmen nicht anzeigen."

Als Problem stellt sich für viele Opfer von Telefonwerbung oft heraus, dass sie nicht genau wissen, welches Unternehmen hinter den Anrufen steckt. Im Internet gibt es unter der Adresse www.­listaspam.com die Möglichkeit, die Nummer des Callcenters zu identifizieren.

Von lästigen Werbeanrufen Betroffene können sich im Internet unter der Adresse http://facua.org/es/documentos/antispam.pdf eine Vorlage herunterladen, mit der sie die Anrufe bei der Datenschutzorganisation anzeigen können.