Wieder ein Stichtag zum Führerschein auf Mallorca: Ende des Jahres läuft die Gnadenfrist zum Eintausch von deutschen Fahrerlaubnissen ab, die noch über kein Ablaufdatum verfügen. Die Regelung der EU-Führer­scheinrichtlinie gilt seit Januar 2015, im März wurden die balearischen Verkehrspolizisten aber angehalten, während einer Umstellungs­phase nur zu informieren, statt Knöllchen zu verteilen. Wie es jetzt weitergeht, erklärt die neue Leiterin der balearischen Verkehrsbehörde, María Cristina Gago.

Welche Erfahrungen haben Sie 2015 mit den Deutschen gemacht, die Ihre Behörde aufsuchten?

Es war insofern positiv, weil wirklich viele kamen, um ihren Führerschein zu erneuern. Ich muss einräumen, dass wir am Anfang etwas überrumpelt wurden und überlastet waren. Die Vorschrift betrifft ja auch andere EU-Ausländer mit Führerschein ohne Ablaufdatum. Aber nach der Aufstockung der Mit­arbeiterzahl hat sich das inzwischen eingespielt.

Wie viele Deutsche haben ihren Führerschein eingetauscht?

Seit Jahresbeginn gingen 1.654 Anträge ein. Der Stichtag war zwar der 19. Januar, aber viele erkundigten sich schon vorher. Die Deutschen stehen schließlich im Ruf, nicht alles aufzuschieben. Im Januar waren es noch 671 Anträge, ab April wurden es dann weniger.

Welche Fragen mussten Sie am häufigsten beantworten?

Vielen Deutschen war nicht klar, dass sie ihren Originalführerschein abgeben müssen. Das fällt ihnen schwer, wohl aus Nationalstolz und emotionaler Verbundenheit. Aber das hat sich etwas gegeben.

Wie geht es nun weiter, nach Ablauf der jetzigen Gnadenfrist zum Jahresende?

Die Europäische Kommission hatte uns um Flexibilität bei der Anwendung der Richtlinie gebeten.

Daraufhin wurden Guardia Civil und Ortspolizei angewiesen, während dieser Übergangszeit keine Sanktionen auszustellen. Ab kommenden Januar allerdings können Ausländer, die ohne erneuerten Führerschein unterwegs sind und länger als zwei Jahre auf Mallorca wohnen, mit Strafen belegt werden.

Sie sagen können - was heißt das genau, gibt es eine Kampagne?

Ich weiß von keiner. Wenn aber ein Autofahrer aus einem anderen Grund angehalten wird, muss er damit rechnen, auch wegen seines Führerscheins belangt zu werden.

Das ist also dem jeweiligen Verkehrspolizisten überlassen, wie er im Einzelfall vorgeht?

Nein. Das ist ein in der Fahrerlaubnis­verordnung geregelter Verstoß, der mit 200 Euro geahndet wird.

Was ist mit den ausländischen Führerscheininhabern, die bis März Knöllchen bekamen?

Die zuvor eingeleiteten Verfahren wurden eingestellt. Wer die Strafe bezahlt hatte, konnte zudem die Rückzahlung beantragen.

Ist das immer noch möglich?

Ja, natürlich. Das geht innerhalb einer Frist von vier Jahren.

Was ist mit den Deutschen, die ihren Führerschein vor dem 19. Januar registriert, aber nicht eingetauscht hatten?

In diesem Fall gilt das Ablaufdatum, das gemäß Alter und Führerscheinklasse festgelegt wurde. Anschließend müssen auch diese Fahrer ihren Führerschein eintauschen.

Wie lange dauert das Verfahren zum Eintausch derzeit?

Zunächst braucht man einen Termin, den vergeben wir derzeit innerhalb von drei Werktagen. Am schnellsten kommt man am frühen Morgen und am Donnerstagnachmittag an die Reihe. Die Bearbeitungszeit hängt von den deutschen und spanischen Behörden ab, inzwischen dauert es meist nicht viel länger als einen Monat.

Tipps und Links: Das müssen Sie beim Behördengang beachten

Welchen Wunsch haben Sie an die deutschen Behördengänger?

Uns wundert mitunter, dass viele den Antrag zum Umtausch gestellt, aber dann nicht weiterverfolgt haben. Oft ist es uns auch im Anschluss nicht mehr gelungen, die Antragsteller zu kontaktieren.

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