Uwe Schindler hat neuerdings kein gutes Gefühl, wenn er sich ans Steuer seines Wagens setzt. Das liegt an der Verpflichtung für deutsche Insel-Residenten, ihren unbefristeten Führerschein in einen befristeten spanischen umzutauschen - eine Regelung, die ab dem neuen Jahr nach einer zu Ende gehenden Gnadenfrist auch kontrolliert werden soll. Nun dürften Schwierigkeiten bei Polizeikontrollen drohen, fürchtet der Deutsche.

Dabei ist er eigentlich gar kein „echter" Resident. Der Rentner lebt mit seiner Frau zwar viele Monate des Jahres auf Mallorca, besitzt in der Gemeinde Marratxí eine Finca, zahlt aber seine Einkommensteuer weiterhin in Deutschland. Folglich ist der 74-Jährige auch kein Steuer­resident. Andererseits fährt er ein Auto mit spanischem Kennzeichen und ist auch im Ausländerregister eingeschrieben.

Der springende Punkt für Schindler und alle anderen Betroffenen: Es bräuchte ein „Superdokument", mit dem er bei einer Kontrolle beweisen könnte, dass er kein Insel-Resident ist. Denn nur sie sind derzeit von der Richtlinie 2006/126/CE betroffen, die seit dem 19. Januar 2015 umgesetzt wird und laut der alle von EU-Staaten ausgegebenen Führerscheine mit Ablaufdatum versehen sein müssen. Mallorca-Residenten, die länger als zwei Jahre hier leben und über keinen nach dem 19. Januar 2013 ausgestellten EU-Führerschein mit Ablaufdatum verfügen, müssen ihre Fahrerlaubnis erneuern.

Für Schindler zumindest ein Stück weit beruhigend, teilt die Ortspolizei der MZ auf Anfrage mit: „Die Beweislast liegt stets beim Polizisten. Hält er den Fahrer des Autos für einen Urlauber oder Nichtresidenten, darf er kein Bußgeld ausstellen. Sollten die Begleitumstände, wie etwa spanisches Kennzeichen oder gute Spanischkenntnisse des Fahrers, darauf hinweisen, dass es sich um einen Residenten handelt, werden die Daten abge­glichen." Werde dann ein Verstoß festgestellt, sind 200 Euro Strafe fällig.

Rentner Schindler könnte also Schwierigkeiten bekommen, weil er beim Ausländerregister gemeldet ist. Doch es gibt Möglichkeiten, den Ärger zu vermeiden. „Wir haben von Kunden gehört, die eine deutsche Steuererklärung mit spanischer Übersetzung im Auto mitführen und diese der Polizei vorzeigen", sagt Elke Buhl von der Unternehmensgruppe Susanne Cerdà, die im Lauf des Jahres „eine Menge" deutscher Führerscheine eingetauscht hat. „Ob die Beamten das aber anerkennen, wissen wir nicht."

Von einer ähnlichen Möglichkeit hat der MZ ein weiterer Leser berichtet. Der Deutsche wurde bereits Ende Januar zwischen Manacor und Petra von der Polizei angehalten. Der Fahrer zeigte sein deutsches Dokument ohne Ablaufdatum vor, das die Beamten nicht anerkennen wollten. Schließlich zeigte der Fahrer das Modelo 210 vor, die spanische Steuererklärung bei Immobilienbesitz für Nicht­residenten. Die Polizisten telefonierten - und ließen ihn nach einer halben Stunde weiterfahren.

Solche Situationen ließen sich zwar mit einem Umtausch vermeiden - dann allerdings führt kein Weg am Gesundheitscheck vorbei. Ab 70 muss eine spanische Fahrerlaubnis alle fünf Jahre per medizinischer Eignungsprüfung erneuert werden. Auch wenn die Untersuchungen eher Formsache sind und selbst von den Ärzten oft nicht sonderlich ernst genommen werden, schwingt doch die Sorge mit, den Führerschein zu verlieren. In Deutschland dagegen wird die EU-Führerscheinrichtlinie erst bis zum Jahr 2033 umgesetzt, zum anderen betrifft sie nur den Führerschein an sich, nicht aber die Fahrerlaubnis. Das heißt, die Erneuerung ist ein rein administrativer Akt ohne medizinische Untersuchung.

Fürs erste will Uwe Schindler es nun mit dem Modelo 210 versuchen und sich einen Ausdruck des Dokuments ins Auto legen.