Nichtresidenten müssen sich ab Januar 2015 in Palmas Ausländerbehörde auf neue Hürden einstellen: Eine neue Vorschrift sieht vor, dass sie die Steuernummer (NIE), die unter anderem bei einem Immobilienkauf notwendig ist, persönlich beantragen oder dafür eine notarielle Vollmacht ausstellen lassen. Ein einfaches Formular mit Unterschrift dagegen, mit denen bislang Behörden-Dienstleister (gestorías) zum Teil von Deutschland aus autorisiert wurden, reicht nicht mehr, wie die Ausländerbehörde gegenüber der MZ bestätigt: „Ab 12. Januar muss eine notarielle Vollmacht vorgelegt werden", heißt es in einer schriftlichen Antwort der Extranjería.

Behördendienstleister Daniel Pires, der mit seiner Agentur „Steuernummer Spanien" pro Monat ­30 bis 50 Anträge für zumeist deutsche Kunden einreicht, gibt deswegen in diesen Tagen noch einmal so richtig Gas, wie er sagt. Die neue Regelung werde seinen Kunden einige Unannehmlichkeiten bringen - im schlimmsten Fall müssten sie extra für den Termin beim Notar oder in der Oficina de Extranjería einfliegen. Gerade bei Immobilienkäufen, die mit einem Optionsvertrag von ein oder zwei Monaten abgeschlossen seien, dränge die Zeit, darüber hinaus muss die Grunderwerbssteuer für die gekaufte Immobilie innerhalb von 30 Tagen gezahlt werden.

Die neue Vorschrift, die in anderen Regionen Spaniens bereits angewandt wird und auf Mallorca schon 2012 für einige Monate in Kraft war, hat ihren Hintergrund offenbar in Unregelmäßigkeiten, zu denen es gekommen war. So soll zur ­Täuschung des Fiskus bei der Identität der Antragsteller getrickst worden sein. Wer nicht nur die NIE, sondern auch das grüne Ausländerzertifikat (residencia) beantragt, muss ohnehin persönlich vorstellig werden und seit 2012 zusätzliche Nachweise zu Sozialversicherung oder Einkommen vorlegen (Kasten).

Mit der unbeliebten „Greencard" - ein dünnes, plastifiziertes Kärtchen - müssen sich Residenten auch weiterhin herumärgern. Eine vor einem Jahr angekündigte Reform, die die Wiedereinführung einer Ausweiskarte mit Foto vorsah, ist versandet. „Uns ist nicht bekannt, in welchem Stadium sich diese parlamentarische Initiative befindet", heißt es in der Antwort der Ausländerbehörde.

Ein Trost für Behördengänger ist, dass das im Herbst eingeführte Terminvergabe-System inzwischen recht gut funktioniert - die langen Schlangen vor der Behörde am frühen Morgen gehören der Vergangenheit an. Der Haken: Ein Termin kann immer nur für eine Person beantragt werden. „Jeden zweiten oder dritten Antrag stellen aber Pärchen", so Pires. Die Folge sei, dass Termine oft mehrere Stunden auseinanderlägen.

Wofür NIE und Greencard?

Auch Nichtresidenten brauchen eine Steuernummer (Número de Identidad de Extranjero, NIE), etwa wenn sie eine Immobilie auf Mallorca kaufen, sich selbstständig machen oder eine Gesellschaft gründen wollen. Auch zur Wohnungsmiete, zur Eröffnung eines Bankkontos oder zum Abschluss eines Handyvertrags ist sie notwendig (Formular EX-15).

Mit der „Greencard" dagegen (tarjeta de residencia, Formular EX-18) wird der Eintrag ins Ausländerregister der EU-Bürger bestätigt. Man wird Resident und in Spanien steuerpflichtig - mit allen Folgen für Einkommen, Rente und Vererbung. Das Dokument ist auch nötig, um die tarjeta sanitaria zu erhalten und das staatliche Gesundheitssystem zu nutzen.

Wer seit fünf Jahren auf Mallorca lebt, kann in der Regel zudem ein certificado permanente de ciudadano residente de la Unión beantragen (ebenfalls EX-18). Dieser Titel bedeutet eine Absicherung des Aufenthaltsrechts und bleibt auch gültig, wenn der Inhaber für bis zu zwei Jahre Spanien verlässt.