In dem neuen Ratgeber „Sorgenfrei leben unter Spaniens Sonne" gibt der frühere Sozialreferent der deutschen Botschaft in Ma­drid, Rainer Fuchs, Tipps zu Themen wie Wohnsitz, Rente, Erbschaft, Gesundheit und Pflege. Der promovierte Jurist und Ministerialrat a.?D. war auch lange als Referats­leiter für „Internationale und europäische Sozialversicherung" im Bundesministerium für Arbeit und Soziales tätig.

Botschaft und Konsulate geben „Konsularhilfe" nach dem Konsulargesetz (§ 5). Danach sollen die Konsularbeamten Deutschen, die in ihrem Konsularbezirk hilfsbedürftig sind, die erforderliche Hilfe leisten, wenn die Notlage auf andere Weise nicht behoben werden kann.

Art, Form und Maß der Hilfe richten sich nach den besonderen Verhältnissen im Empfangsstaat unter Berücksichtigung der notwendigen Lebensbedürfnisse eines dort lebenden Deutschen.

Bitte erwarten Sie nicht zu viel - gerade in Touristenländern wie Spanien und vor allem auch auf Mallorca sind die Auslandsvertretungen regelmäßig überlastet. Deshalb werden Sie zwar rasch alle nötigen Papiere, sonst aber vor allem Hilfe zur Selbsthilfe erhalten. Denn die Notlage kann im Sinne des Konsulargesetzes doch fast immer „auf andere Weise behoben werden", meist schon durch Geldüberweisungen von Verwandten oder Freunden aus Deutschland.

Außerdem können Botschaft und Konsulate in der Regel nur dann helfen, wenn ein vorübergehender Aufenthalt in Spanien vorliegt. Die Auslandsvertretung wird dabei behilflich sein, Verwandte oder Freunde in Deutschland zu ermitteln, eine rückzahlbare einmalige Kleinhilfe von knapp 30 Euro auszahlen und notfalls auch für die Kosten einer Rückführung nach Deutschland aufkommen.

Bei einem Lebensmittelpunkt in Spanien kommt auch bei Mittellosigkeit nur in ganz außergewöhnlichen Fällen deutsche Hilfe in Betracht, weil auf die Zuständigkeit der spanischen Behörden verwiesen werden muss.

Gibt es auch Hilfen aus Spanien?

Alle spanischen autonomen Regio­nen gewähren Sozialhilfe. Die Beträge liegen nach den Gesetzen etwa zwischen 300 und 600 Euro monatlich, die sogenannte RMI (Renta mínima de inserción). Die Leistungen sind oft zeitlich auf ein oder zwei Jahre befristet. Sie sind darüber hinaus subsidiär, werden also in der Praxis nur dann gezahlt, wenn wirklich überhaupt keine anderen Hilfen möglich sind. Meist ist in Spanien doch die Familie da oder ein Heimplatz, so dass nur selten tatsächlich auch Zahlungen erfolgen.

Als EU-Bürger können Residenten, die in Not geraten, alle spanischen Hilfen in Anspruch nehmen. In der Praxis kommt dies aber kaum vor; zudem ist es schwierig, die Bedürftigkeit nachzuweisen: Deutsche gelten als nicht bedürftig, schon weil sie sich in Spanien und nicht in Deutschland aufhalten.

Spanische Mindestrente für deutsche Residenten

Nach Vollendung des 65. Lebensjahres haben auch deutsche Residenten Anspruch auf die spanische nicht beitragsbezogene Mindestrente, die 2016 bei 367,90 Euro monatlich lag. Sie wird ausgezahlt von der spanischen Sozialversicherung INSS. Die Rente soll für ältere Bürger die Sozialhilfe ersetzen. Voraussetzungen sind

  • Lebensmittelpunkt in Spanien seit mindestens zehn Jahren und
  • Bedürftigkeit, die vorliegt, wenn weniger Einnahmen erzielt werden, als diese Rente beträgt. Etwaige Einkommen von Angehörigen oder die eigene Rente aus Deutschland werden angerechnet.

Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, muss die Rente gezahlt werden. Oft kennen die örtlichen INSS-Büros ihre Verpflichtungen nicht. Notfalls wenden Sie sich an Ihre deutsche Rentenversicherung, die Verbindungsstelle für Spanien ist die Rentenversicherung Rheinland in Düsseldorf, Tel.: 0049-211-937-0.

Rückkehr nach Deutschland im Notfall

Deutsche Staatsbürger können jederzeit nach Deutschland zurückkehren und dort alle Sozial­leistungen in Anspruch nehmen. Oft fehlt aber sogar das Geld für eine Rückkehr. Im Zeitalter der Billigflieger ist das meist nur dann ein Problem, wenn Betreuung oder Krankentransport nötig sind.

Wie geschildert, helfen Botschaft und Konsulate in der Regel nur dann, wenn ein vorübergehender Aufenthalt in Spanien vorliegt. Kann kein Verwandter ermittelt werden, werden die Kosten für das preiswerteste Ticket übernommen, theoretisch auch das nur bis zur deutschen Grenze, aber zum Glück halten die Flugzeuge dort ja nicht?

Eine Heimschaffung mit finanzieller Hilfe der Botschaft oder der Konsulate kommt bei dauerndem gewöhnlichem Aufenthalt in ­Spanien auch bei Mittellosigkeit nur in ganz außergewöhn­lichen Fällen in Betracht. In solchen meist tragischen Fällen ist es sinnvoll, gemeinsam mit der deutschen ­Auslandsvertretung und dem Sozialamt der deutschen ­Heimatgemeinde des Betroffenen eine Lösung zu finden. Das wird in vielen Fällen und bei gutem ­Willen aller Beteiligten in der Regel auch gelingen.

Was tun bei Taschendiebstahl?

Deutsche Residenten wissen, dass bei gut besuchten Touristenattraktionen, auf Märkten und bei jedem Gedränge Wachsamkeit angeraten ist. Auch lässt man seine Tasche oder sein Portemonnaie nicht auf dem Tisch des Straßencafés liegen - selbst dann nicht, wenn man direkt davor sitzt. Trotzdem passiert es immer wieder:

Fallbeispiel:

Die Eheleute Sorgenfrey aus Marburg leben in einem Apartment auf Mallorca. Sie fliegen für einige Tage nach Madrid, um die großartigen Museen zu besichtigen, und wollen anschließend weiter nach Deutschland zurück. In der U-Bahn vom Flughafen Barajas nach Madrid ist es nicht besonders voll; sie haben sogar einen Sitzplatz gefunden und bewachen ihre beiden Bordcases. An der Station Nuevos Ministerios wollen sie umsteigen. An der Tür bildet sich ein kleiner Stau, weil scheinbar jeder als Erster die Bahn verlassen will, und es wird eng. Auf dem Bahnsteig fühlt sich die Tasche von Frau Sorgenfrey ungewöhnlich leicht an - der Boden ist aufgeschnitten und Geld, Pässe und Flugticket sind weg. Leider ein Standardfall - deshalb hier die Standardhinweise, was zu tun ist:

  • Zuerst zur Polizei zwecks Verlust-/Diebstahlanzeige. Tele­fonisch unter 902 102 112 jederzeit möglich. Es gibt von 9-15 Uhr einen deutschen Übersetzungsdienst. Dann kann das Polizeiprotokoll binnen zwei Stunden an jeder Polizeidienststelle abgeholt werden.
  • Botschaft oder Konsulat stellen ein Passersatzpapier aus, das zur Rückkehr nach Deutschland berechtigt (Gebühr 29 Euro; Passfotos können in der Botschaft gemacht werden); an Wochenenden gibt es einen Notdienst, wenn der Flug sonst nicht zu erreichen ist.

Sperren der Kreditkarten:

  • Eurocard, Tel.: 0049-69 79 33 19 10
  • Visacard, Tel.: 0049-69 66 30 53 53
  • Euroscheckkarte, Tel.: 0049-69 74 09 87

Überweisung anfordern

Geld beschaffen Sie sich am besten über Western Union: zunächst jemanden aus dem Freundes- oder Verwandtenkreis ermitteln, der Geld vorstreckt. Einzahlen ist in Deutschland möglich in fast allen großen Bahnhöfen und auf Flugplätzen rund um die Uhr (erfragen Sie in Deutschland z.?B. bei der Hotline der ReiseBank AG, Tel.: 0180-522 5822, den nächstgele­genen Ort). Nach wenigen Minuten können Sie das Geld in Spanien bei Western Union abholen - wo, erfahren Sie in Spanien unter Tel.: 900 633 633 (Gebühren circa 30 Euro für 500 Euro).

Sie benötigen dafür den Pass­ersatz von der Deutschen Botschaft.

Und schließlich sollten Sie auch noch Ihre Fluggesellschaft wegen des Rück- oder Weiterflugs kontaktieren.