Wer keinen Dauerauftrag für das Bezahlen von Gebühren wie der Kfz-Steuer, den Beiträgen für die Müllabfuhr oder der Grundbesitzsteuer eingerichtet hat, dem flattert mit alljährlicher Regelmäßigkeit ein Bescheid vom balearischen Finanzamt ins Haus, mit dem man seine Abgaben innerhalb von zwei Monaten bezahlen kann/muss. Damit ist bald Schluss.

Ab dem kommenden Jahr werden keine Briefe mehr zugestellt, in denen die Höhe und die Frist der Steuern und die Zahlungsmodalitäten erklärt werden. Ab 2018 gibt es diese Benachrichtigung ausschließlich in digitalem Format.

Das Ganze nennt sich cartero virtual de avisos. Man muss sich dafür im Internet anmelden. Dazu geht man auf die Website des Finanzamtes www.atib.es und klickt links auf das Symbol mit dem Schloss, neben dem cartero virtual de avisos steht. Dann geht es weiter mit einem Klick auf Acceder al cartero virtual de avisos (siehe Bild). Anschließend kann man als deutscher Resident im Feld NIF seine NIE eingeben, rechts muss man einen Code eingeben, bevor es Schritt für Schritt weitergeht und man zum Beispiel E-Mail-Benachrichtigungen einstellen kann.

Den Code hat jeder Beitragszahler mit den letzten Bescheiden, die in diesem Jahr verschickt wurden, ins Haus geliefert bekommen. Er besteht aus 18 Stellen und kann nach der ersten Eingabe verändert werden.

Wer seinen Kenncode verlegt hat, muss entweder persönlich in einer der 25 Gebührenstellen in den zahlreichen Gemeinden der Insel vorstellig werden oder digital einen neuen beantragen. Auf der Website des Finanzamtes hat man über den Reiter Tributos locales die Möglichkeit, einen neuen Kenncode zu erhalten. Eine Kopie der NIE oder des Ausweises muss angehängt werden. Für alle Vorgänge muss man des Spanischen oder Katalanischen mächtig sein, die gesamte Seite steht ausschließlich in diesen beiden Sprachen zur Verfügung.

Die einfachste Lösung ist wohl, zur Bank zu gehen und einen Dauer­auftrag für die Abgaben zu beantragen. So geht man sicher, innerhalb der Fristen zu zahlen und Strafen zu vermeiden.