Am Tag nach dem Fernsehinterview des deutschen Bundespräsidenten Christian Wulff haben dessen Anwälte eine ausführliche Stellungnahme zu unzähligen Medienanfragen in der Kreditaffäre vorgelegt. Die Kanzlei Redeker Sellner Dahs veröffentlichte dazu am Donnerstag (5.1.) eine "rechtliche Bewertung", wonach ein Verstoß gegen das niedersächsische Ministergesetz nicht vorliege. Weder der umstrittene Privatkredit noch die diversen Urlaubsreisen stünden mit den Amtspflichten Wulffs als Ministerpräsident von Niedersachsen in Zusammenhang.

Die sechsseitige Erklärung enthält auch Antworten zu Urlaubsaufenthalten bei teils prominenten Freunden, darunter zum Aufenthalt von Wulff auf Mallorca bei dem Unternehmer Carsten Maschmeyer in Port d'Andratx, den die Mallorca Zeitung enthüllt hatte. In der Erklärung heißt es:

"Im Jahr 2010 mietete Herr Wulff in der Ferienanlage von Herrn Carsten Maschmeyer auf Mallorca ein 1-Zimmer-Appartement zu einem Preis von 323 Euro pro Tag. Dieses Appartement wurde für 11 Übernachtungen benutzt. Herr Wulff zahlte deshalb insgesamt 3.553 Euro. Auch sämtliche weiteren Kosten - etwa für die An- und Abreise sowie einen Mietwagen - wurden von Herrn Wulff selbst beglichen. Während des Aufenthaltes von Herrn Wulff und seiner Familie waren Herr Carsten Maschmeyer, Frau Veronica Ferres und Kinder zeitweise anwesend. Wir haben zu den Urlaubsaufenthalten der Familie Wulff zahlreiche weitere Einzelfragen beantwortet."

Wulff war wegen eines 500 000-Euro-Kredits für sein Privathaus von der Unternehmergattin Edith Geerkens in die Kritik geraten. Später hatte Wulff diesen Kredit durch ein Darlehen der BW Bank abgelöst.