Um die spanische Staatsbürgerschaft überhaupt mit Aussicht auf Erfolg beantragen zu können, müssen bestimmte Grundvoraussetzungen erfüllt sein. Einen Antrag kann zum Beispiel jeder stellen, der zuvor zehn Jahre lang legal in Spanien gelebt hat. Dieser Zeitraum verkürzt sich unter gewissen Umständen. Wer mit einem Spanier oder einer Spanierin verheiratet ist, kann schon nach einem Jahr die Staatsbürgerschaft beantragen.

Um den Prozess in die Wege zu leiten, müssen Bewerber den entsprechenden Antrag beim jeweiligen Registro Civil (Standesamt) vorlegen oder online einreichen, hinzukommen diverse Dokumente, wenn nötig in einer beglaubigten Über­setzung.

1. Nachweis aus dem zentralen Register für EU-Bürger (Registro Central de Extranjeros)

2. Pass des Herkunftslandes

3. Geburtsurkunde mit offiziell beglaubigter Übersetzung

4. Polizeiliches Führungszeugnis aus dem Heimatland

5. Heiratsurkunde, falls diese für die Einbürgerung relevant ist

6. Spanischer Steuernachweis

7. Polizeiliches Führungszeugnis vom spanischen Strafregister

8. Meldebescheinigung (certificado de empadronamiento)

9. Nachweis über die bestandenen CCSE- und DELE-­Prüfungen