Die Zeiten von schmierigen Typen im Frack sind vorbei. Heutzutage tragen Schuldeneintreiber den traje de luces, den Anzug der Stierkämpfer. „Wenn man dir Geld schuldet, ruf den Torero", wirbt eine Firma aus La Coruña, die ihren Klienten auch auf Mallorca ­verspricht, auf diesem Weg mühsame und kostspielige Gerichtsverfahren zu ersparen.

Ein Gericht in Palma fand das jetzt weniger witzig. Das Geldeintreiben im Torero-Anzug ist strafbar, entschied Richter Antoni Rotger und verdonnerte einen der Stierkämpfer in einem Fall zu einer Geldstrafe in Höhe von 540 Euro. Ob diese Geldbuße höher ist als der geforderte Betrag des Schuldners, ist nicht bekannt.

Anders als die klassischen Schuldeneintreiber, die mit fauststarken Argumenten ihren Forderungen ­Nachdruck verleihen, soll schon die bloße Präsenz des - ohne Degen und Dolch auftretenden - Toreros zum Zahlen verleiten. Der Schuldeneintreiber war vor ein paar Monaten vor der Tür eines Garten­baubetriebs in Santa Maria vorstellig geworden. Er stellte sich als Mitarbeiter der Geldeintreiberfirma vor und forderte die Begleichung der Rechnung. Begleitet wurde er von einem zweiten Mann im Anzug, der die Szene filmte. Dieser war es auch, der drohte, dass das Duo so lange vor der Tür stehen bleibt, bis die offene Rechnung beglichen wird. Der Schuldner rief die Polizei und zeigte den Torero samt Begleitung an.

Das Gericht in Palma entschied auf Nötigung, da das Erscheinen des ­Toreros mehr als eine bloße Zahlungsaufforderung sei. Schließlich solle so auch die Öffentlichkeit auf die mangelnden finanziellen Mittel des Schuldners aufmerksam gemacht werden. Zudem dürfe der Geldeintreiber nicht entscheiden, ob das Nichtbezahlen einer Rechnung illegal ist, so das Gericht in Palma.

Dass die Toreros nicht immer nur durch ihre bloße Anwesenheit das Geld fordern, beweist ein Fall aus Oleiros. Ein Mitarbeiter der gleichen Firma, die nun in Palma verurteilt wurde, machte mit einem Megafon und Sirenen auf sich aufmerksam. Zudem beleidigte der Torero den Schuldner und drohte ihm mit Gewalt. Das Gericht in La Coruña verdonnerte ihn zu einer Geldbuße und der Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von 500 Euro an den Schuldner. Zudem darf sich der Torero dem Haus in Zukunft nicht mehr nähern.

Das Unternehmen lässt sich von den Gerichtsurteilen nicht ab­schrecken. Die Geldeintreiber würden auch weiterhin als Toreros ihre Arbeit verrichten, sagt ein Mitarbeiter gegenüber der MZ.