Seit dieser Woche gelten neue Regeln für die Etikettierung von Lebensmitteln. Die Angaben auf den Verpackungen der Lebensmittel werden sich damit nicht schlagartig, aber doch nach und nach ändern. Obwohl es sich um eine EU-weit geltende Norm handelt, bleibt den Mitgliedsstaaten in Detailfragen Spielraum in der rechtlichen Umsetzung.

Ab wann?

Die jahrelang diskutierte Lebensmittel-Informationsverordnung der EU (LMIV) ist großteils Samstag (13.12.) in Kraft getreten. Produkte, die am Stichtag bereits verpackt waren, dürfen noch mit den alten Etiketten verkauft werden. Frische und kürzer haltbare Produkte wie Milch, Käse, Gemüse oder Fleisch müssen also zuerst umgestellt werden. Bei Tütensuppen oder Konserven könnten die Änderungen entsprechend länger dauern. Manche Regeln werden erst zum März 2015 oder Dezember 2016 verpflichtend.

Olivenöl oder Palmfett?

Eine der augenfälligsten Veränderungen ist die Verpflichtung, die genaue Herkunft von Fetten anzugeben. Die ungenaue Angabe „pflanzliche Fette“ fällt damit weg. Stattdessen erfährt der Konsument, ob es sich um hochwertiges Olivenöl oder um billiges Palmfett handelt (zu den spanischen Bezeichnungen siehe Seite 44).

Ort und Zeit

Immer mehr Produkte müssen die Herkunftsbezeichnung tragen. Auf Spanisch wird sie mit dem Wort origen (= Herkunft) gekennzeichnet. Neu ist die Herkunftsbezeichnung für Schweinefleisch (carne de cerdo), Geflügel (aves de corral), Schaf (oveja) und Ziege (cabra). Für Honig (miel), Olivenöl (aceite de oliva), Obst (fruta), Gemüse (verdura), Rindfleisch (carne de vacuno) und Fisch (pescado) galt dies schon länger. Bei Tiefkühlprodukten muss zudem angegeben werden, an welchem Tag das Produkt eingefroren wurde.

Nährwerttabelle

Eine detaillierte Nährwerttabelle, auf der genau steht, wie viel Eiweiß, ungesättigte Fettsäuren usw. ein Produkt enthält, ist in Spanien erst ab Dezember 2016 vorgeschrieben. Ab jetzt gelten allerdings genaue Regeln, wie eine solche - bislang freiwillig angegebene Liste - auszusehen hat. So muss sie direkt neben den anderen Angaben stehen. Außerdem müssen die Werte sich stets auf 100 Gramm oder 100 Milliliter beziehen. Verpflichtend ist dann auch die Information, wie viel Prozent der empfohlenen Tagesverzehrsmenge des jeweiligen Nährstoffs damit gedeckt ist.

Die bislang häufige Praxis die Angaben auf Portionen zu beziehen, darf zusätzlich, aber nicht alleine auf der Packung stehen.

Mischmasch

Manche Fleisch- oder Fisch­produkte sollen so aussehen, wie ein gewachsenes Stück Fleisch oder Fisch. Tatsächlich bestehen sie aber häufig aus verschiedenen Stücken, die zum Beispiel durch Lebensmittel­enzyme zusammengefügt sind. Auf Deutsch muss das ab sofort durch den ziemlich deutlichen Hinweis gekennzeichnet werden: „Aus Fleischstücken / Fischstücken zusammengefügt“. Die spanische Variante (elaborado a partir de piezas de carne / pescado) klingt auch nicht viel appetitlicher.

Allergene

Aus der Zutatenliste muss klar hervorgehen, wenn sich darin Lebensmittel befinden, die häufig Allergien (alergias) oder Unverträglichkeiten (intolerancias) auslösen können. Aufgelistet werden mussten sie schon bislang. Neuerdings müssen sie innerhalb der Liste grafisch hervorgehoben werden. Dies ist zum Beispiel durch gefettete Buchstaben, Großschreibung, oder eine andere Farbe möglich.

Restaurant und Online

Auch beim Verzehr im Restaurant oder dem Einkauf loser Produkte auf dem Markt müssen die Angaben verfügbar sein. Den EU-Mitgliedsstaaten wurde dabei überlassen, in welcher Form dies geschehen kann. Sowohl Deutschland als auch Spanien lassen hier die „mündliche Information“ zu. In der Praxis muss der Kellner die Angaben also auf Nachfrage liefern. Strenger ist die Vorschrift beim Online-Einkauf. Hier müssen sämtliche Etikett-Angaben bereits vor dem Bezahlen einsehbar sein.

Verbraucherschützer

Die größte spanische Verbraucherschutzorganisation OCU (Organización de Consumidores y Usuarios) lobt die Neuerungen. Die Konsumenten wüssten ab sofort „mehr und besser“ um die Lebensmittel Bescheid. Andere Verbraucher­schützer bemängeln, dass eine Menge Forderungen auf der Strecke geblieben sind. Zum Beispiel hatte man eine Mindestschriftgröße von drei Millimetern gefordert. Je nach Packungsgröße reichen jetzt Buchstaben von 1,2 oder 0,9 Millimeter Höhe.

Trans-Fettsäuren

Verbraucherschützer kritisieren weiterhin, dass die sogenannten Trans-Fettsäuren nicht deklariert werden müssen. Während in einzelnen Ländern wie Dänemark, Schweiz, Österreich und Island bereits unterschiedliche Restriktionen gelten, ist der Verkauf von Lebensmitteln mit Transfetten weder in Spanien noch in Deutschland beschränkt.

Transfette kommen zwar in kleinen Mengen auch in der Natur vor, entstehen aber größtenteils bei der industriellen Härtung oder Erhitzung von Fetten. Sie erhöhen wissenschaftlichen Studien zufolge das Risiko, an Herzinfarkt und Arteriosklerose zu erkranken. In den USA gelten deswegen strenge Gesetze. Die EU-Kommission will dies bis 2016 weiter beobachten und dann eine neue Entscheidung treffen.