Auch in der Bebauungspolitik auf Mallorca vollzieht die neue, linksgeführte balearische Landesregierung eine Kehrtwende. So soll eine der ersten Maßnahmen der neuen Legislaturperiode darin bestehen, die Ausnahmeregelung zur Legalisierung von Landhäusern wieder aufzuheben. Hierzu soll das vom Balearen-Parlament beschlossene Raumnutzungsgesetz (Ley de Suelo) wieder geändert werden.

Die Regelung, die im vergangenen Jahr beschlossen worden war, sieht vor, dass illegal errichtete oder erweiterte Immobilien auf Mallorca außerhalb geschlossener Ortschaften unter bestimmten Voraussetzungen nachträglich genehmigt werden können. Um Landhäuser zu legalisieren, darf keine Anzeige vorliegen. Zudem muss neben weiteren Auflagen eine nachträgliche Baugenehmigung beantragt und bezahlt werden. Die Frist für die Einreichung von Anträgen wurde mit drei Jahren festgelegt, allerdings hielt sich das Interesse von Immobilienbesitzern - offenbar auch wegen der hohen Gebühren und gesetzlicher Alternativen - in Grenzen.

Die konservative Vorgängerregierung hatte ihren Vorstoß damit begründet, dass die illegalen Immobilien auf Mallorca auf Mallorca nach Ablauf der Verjährungsfrist ohnehin nicht mehr abgerissen werden könnten. Sozialisten und Més per Mallorca hatten die Initiative scharf kritisiert.