Zahlreiche Verfahren wegen illegaler Ferienvermietung auf Mallorca dürften wegen Formfehlern neu aufgerollt werden: Das Verwaltungsgericht in Palma de Mallorca hat in einem neuen Urteil Mängel im System der Benachrichtigung der betroffenen Apartmentbesitzer festgestellt. So habe das balearische Tourismusministerium die Mitteilungen über die Eröffnung eines Bußgeldverfahrens an die vermietete Wohnung geschickt, statt an die Meldeadresse des Eigentümers. Verschärfend komme hinzu, dass das Ministerium schon vor Jahren auf diesen Formfehler hingewiesen worden sei.

Um die Vermietung von Apartments wird seit Jahren auf Mallorca gestritten. Zugelassen ist die touristische Vermietung und Vermarktung von freistehenden Wohnhäusern mit entsprechender Genehmigung des balearischen Tourismusministeriums, in keinem Fall aber die von Apartments. Die Landesregierung lehnte eine weitergehende Legalisierung bislang ab, unter der neuen Linksregierung dagegen soll das Thema wieder auf den Tisch.

Wegen des kritisierten Zustellungsverfahrens erfuhren viele Betroffene von dem Bußgeldverfahren erst verspätet. Zwar werden die Verfahren auch im balearischen Gesetzesblatt veröffentlicht, doch dieses wird von den meisten Residenten nicht konsultiert. So kam es in vielen Fällen bereits zu einem Pfändungsverfahren der Steuerbehörde.#

Ein solches Vorgehen habe die von der spanischen Verfassung garantierten Verteidigungsrechte verletzt, heißt es nun in dem Urteil, das ein Rentnerpaar in der Gemeinde Andratx angestrengt hat. Die betroffenen Verfahren seien deswegen nichtig. Bei Strafen von weniger als 30.000 Euro könne dieses Urteil auch nicht angefochten werden.

Anwälte gehen nun von einer größeren Zahl von Einsprüchen gegen laufende Bußgeldverfahren aus, von denen viele annulliert werden könnten. Im Tourismusministerium wurde unterdessen angekündigt, das Benachrichtungsverfahren zu modifizieren. /ff