Dank einer von der konservativen Vorgängerregierung beschlossenen Ausnahmeregelung ist auf Mallorca in diesem Jahr die Legalisierung von mehr als 800 illegal errichteten oder erweiterten Landhäusern in die Wege geleitet worden. Balearenweit sind es nach Angaben der Architektenkammer rund 1.300 Immobilien, für die Legalisierungsanträge gestellt wurden. Die Projekte zur nachträglichen Genehmigung beliefen sich auf einen Wert von rund 170 Millionen Euro.

Grundlage ist eine im vergangenen Jahr in Kraft getretene Regelung des vom Balearen-Parlament beschlossenen Raumnutzungsgesetzes (Ley de Suelo), das die jetzige Linksregierung wieder ändern will. Die Regelung sieht vor, dass illegal errichtete oder erweiterte Immobilien auf Mallorca außerhalb geschlossener Ortschaften unter bestimmten Voraussetzungen nachträglich genehmigt werden können. Um Landhäuser zu legalisieren, darf keine Anzeige vorliegen. Zudem muss neben weiteren Auflagen eine nachträgliche Baugenehmigung beantragt und bezahlt werden. Die Frist für die Einreichung von Anträgen wurde mit drei Jahren festgelegt.

Zunächst hatte sich das Interesse von Immobilienbesitzern - offenbar auch wegen der hohen Gebühren und gesetzlicher Alternativen - in Grenzen gehalten. Immerhin wurden bis Ende vergangenen Jahres 270 Anträge auf Mallorca eingereicht. In diesem Jahr sind es bislang 828 Anträge, wobei rund zehn davon nicht auf der Basis der Ausnahmeregelung gestellt wurden.

Das größte Interesse gibt es in der Gemeinde Pollença im Nordosten von Mallorca mit bislang 104 Anträgen. Dahinter folgen die Gemeinden Llucmajor (72), Manacor (59) und Santanyí (53). /ff