Gedacht war es, um vor allem Investitionen von Russen und Chinesen anzulocken, doch künftig könnte es den Briten nutzen: das Gesetz über das „Goldene Visum", seit Jahresanfang 2014 in Kraft. Ein Nicht-EU-Bürger, der in Spanien mindestens 500.000 Euro in eine Immobilie investiert, kann demnach ein unbefristetes und uneingeschränktes Visum sowie eine Aufenthaltserlaubnis für sich und seine Familie erhalten.

Nach dem ersten Jahr kann die Aufenthaltsgenehmigung für zwei weitere Jahre beantragt werden. Sie wird verlängert, solange der Investmentwert von 500.000 Euro weiter besteht. Der Immobilienbesitzer muss nur einmal während der genehmigten Aufenthaltszeit in Spanien gewesen sein (Disposición 10074 del BOE núm. 233 de 2013). Nach fünf Jahren ununterbrochenen Aufenthaltes in Spanien kann der Investor eine unbegrenzte Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Nach weiteren fünf Jahren erwirbt er ein Anrecht auf die spanische Staatsbürgerschaft.