Das Oberlandesgericht in Palma hat mit einem Urteil in zweiter Instanz die Rechte von Mietern auf Mallorca gestärkt. So wird ein Vermieter dazu verurteilt, dem Mieter 517 Euro von der Kaution zurückzuzahlen, die er nach dem Ablaufen des Mietvertrags für angeblich notwendige Reparaturen einbehalten hatte. Der Besitzer habe diese Arbeiten nicht ausreichend nachgewiesen, heißt es in dem Urteil.

Im Mietmarkt ist es zum Teil gängige Praxis, die Kaution für das Streichen der Wände oder Reparaturen einzubehalten. In dem konkreten Fall hatte die Klägerin im Februar 2012 für eine Mietwohnung in Palma eine Kaution in Höhe von 1.200 Euro gezahlt. Im Jahr 2015 wurde der Mietvertrag aufgelöst und die Wohnung übergeben. Im Nachhinein weigerte sich der Besitzer jedoch, die Kaution in voller Höhe zurückzuzahlen, und behielt die Hälfte davon wegen angeblicher Schäden ein.

Bei der Klage in erster Instanz hatte der Wohnungsbesitzer Recht bekommen, die einbehaltene Summe sei angesichts festgestellter Schäden angebracht. In zweiter Instanz nun wurden lediglich Kosten in Höhe von 83 Euro für Schäden anerkannt, die über die gewöhnliche Abnutzung der Wohnung hinausgingen. Der Rest der einbehaltenen Kaution sei zurückzuzahlen. /ff