Ein erster Verdacht regte sich, als auf dem Grundstück Nummer 51 die Bäume abgeholzt wurden. Dann rückten kurz vor Weihnachten im Carrer Serra de Garrafa, auf dem Hügel Puig de s´Espart rechter Hand des Hafens von Port d´Andratx, die Bauarbeiter an. Sie begannen, den Fels abzutragen, wie Anna Marijke und Heinz-Dieter Goedeke beobachten mussten. Das deutsche Ehepaar in der benachbarten Wohnanlage Montamar traute seinen Augen nicht. „Eine Bebauung auf diesem Grundstück ist nicht zulässig", so das Paar: Es sei einst als Ausgleichsfläche für die intensive Bebauung in der Wohnanlage festgeschrieben worden. „Demnach ist die Bebaubarkeit ausgeschöpft."

An den beständigen Anblick der Baukräne sind die Einwohner von Port d´Andratx mittlerweile gewohnt, auch an die Tatsache, dass es mit der einstigen Idylle des Fischerorts nicht mehr so weit her ist - Villen in den Urbanisatio­nen an der Südwestküste stehen hoch im Kurs. Doch das nun auch die verbliebene Grünfläche vor der Wohnanlage weichen soll, das können die Goedekes nicht verstehen und haben beim zuständigen Rathaus Andratx umgehend um einen Baustopp gebeten. Ohne Erfolg.

Lizenzen aus den 70er-Jahren

Die Geschichte geht auf eine alte Baulizenz aus den 70er-Jahren zurück. Damals sei der Ausgleich für die Bebaubarkeit festgelegt worden. Mit dieser Information erwarben auch die Goedekes vor inzwischen zwölf Jahren ihre Immobilie in der Wohnanlage, wie sie berichten. Doch nachdem das Grundstück Nummer 51 zuletzt 2013 den Besitzer wechselte, stellte die Gemeinde diesem jetzt eine Baugenehmigung aus. Das Grundstück liegt zwar nicht in der Sichtlinie zum Meer, ist jedoch, so die Goedekes, praktisch der letzte grüne Flecken in einem ansonsten weitgehend verbauten Gebiet.

Um die Rechtslage eindeutig zu klären, müssten alle Unterlagen aus dem Archiv im Baudezernat des Rathauses eingesehen werden, fordert der Anwalt, den die Eigentümergemeinschaft mittlerweile in der Sache beauftragt hat. Er verweist gegenüber der Mallorca Zeitung auf eine Baugenehmigung von 1973 zum Bau der weitläufigen Wohnanlage Montamar sowie eine weitere zu deren Erweiterung zwei Jahre später. Dabei sei auch der Ausgleich für die insgesamt 46 Wohneinheiten festgelegt worden.

Ein Treffen des Anwalts am Dienstag (10.1.) mit dem Bürgermeister und Baudezernenten von Andratx, Jaume Porsell (Volkspartei, PP), brachte keine Klarheit. Dieser widerspricht auch gegenüber der MZ, dass es sich bei Grundstück Nummer 51 um eine Grünfläche handle, und lehnt die Anordnung eines Baustopps rundweg ab. „Die Genehmigung wurde im November korrekt ausgestellt, da haben wir überhaupt keinen Zweifel", so Porsell. Das Grundstück sei in den heutigen Unterlagen nicht auf die Eigentümer der Wohnanlage eingetragen, und Grundlage für die Erteilung einer Baulizenz seien nun einmal die kommunalen Bauvorschriften aus dem Jahr 2007.

Die Positionen zwischen Anwohnern und Rathaus sind also unversöhnlich, auf dem Verhandlungsweg komme man nicht weiter, so der Anwalt. „Da bleibt uns nichts anders übrig, als vor das Verwaltungsgericht zu ziehen."