Meerblick, Pool, Waschmaschine: Wer sich über seine Ferienunterkunft auf Mallorca informieren will, findet alle Infos mit einem Klick. Nur eine Frage blieb bislang ungeklärt: Ist sie auch legal? Auch die Registrierungsnummer, die seit Inkrafttreten des neuen Regelwerks auf den Balearen im August angegeben werden muss, ist kein Garant: Der Vermieter könnte sie sich schließlich ausgedacht haben.

Für Transparenz soll deswegen in Kürze ein weiteres Projekt der balearischen Linksregierung zur Ferienvermietung sorgen. Es fand angesichts der vielen Neuerungen bislang nur am Rande Erwähnung, birgt aber jede Menge Zündstoff. Das Tourismusministerium lädt die Daten aller offiziell genehmigten Ferienunterkünfte in eine Datenbank, die sowohl im Internet als auch über eine neue App abgerufen werden kann. Gästen und Mitbewerbern, aber auch Inspektoren und Steuerprüfern genügen dann wenige Klicks, um zu wissen, ob jemand an Urlauber vermieten darf.

„Wir kehren das Prinzip um", erklärt Pilar Carbonell, zuständige Generaldirektorin im Tourismusministerium, im Gespräch mit der MZ. „Die bislang passive wird zur aktiven Inspektion." Statt stichprobenartig und nach Anzeigen zu prüfen, sollen alle Informationen vorsorglich in eine umfassende Datenbank aufgenommen werden. Wer dort nicht auftaucht, darf auch nicht vermieten.

Zur Erinnerung: Das neue Gesetz sieht zwar prinzipiell die Zulassung von Ferienapartments zu, zunächst gilt aber ein bis zu einjähriges Moratorium für die Zulassung aller neuen Ferienunterkünfte. Weiterhin wurden zahlreiche Auflagen für Vermittlungsportale erlassen und die drohenden Geldbußen drastisch erhöht (alle Infos: bit.ly/ferienvermietung)

Das Projekt für die Datenbank wurde bereits 2015 gestartet und umfasst auch Lizenzen für Hotels, Restaurants oder Mietwagenfirmen. Es hat ein Budget von rund 250.000 Euro. Vergeben wurde der Aufbau der Datenbank nicht extern, sondern an die regierungseigene IT-Stiftung Fundación BIT. Gerade noch rechtzeitig zur Umsetzung des neuen Regelwerks werde die Datenbank nun im Oktober fertig, so Carbonell. Die App soll dann kurz darauf einsatzbereit sein und auf den Tourismusmessen in Madrid, Berlin und London vorgestellt werden. „Die Urlauber wollen wissen, ob ihre Ferienwohnung legal ist", so die Politikerin.

Hintergrund: Ferienvermietung - was ist erlaubt, was ist verboten?

Aber nicht nur Urlauber, auch Steuerberater und Fiskus dürfen gespannt sein. Steuerberater Willi Plattes von der Kanzlei European@ccounting spricht von einer aus Sicht der Landesregierung „hocheffizienten und ausgesprochen klugen" Lösung, für die sich nicht nur das spanische, sondern auch das deutsche Finanzamt interessieren dürfte. Schließlich wollen die Behörden nicht nur wissen, wer eine Lizenz hat, sondern auch, wer seine Einnahmen versteuert. Plattes verweist auf den inzwischen eingeführten EU-weiten Datenaustausch. Für die deutschen Sachbearbeiter dürfte das neue Portal ein weiterer willkommener Informationskanal sein, um gegen Steuerhinterziehung vorzugehen.

Noch nicht ganz fest steht, welche Daten erscheinen. Neben der Registrierungsnummer, der Adresse der Ferienwohnung und einem mit Kartenprogrammen verknüpften Standort werde auch die Angabe des Eigentümers sowie seine Personalausweisnummer geprüft, so Generaldirektorin Pilar. Letzteres könne jedoch an den Auflagen des Datenschutzes scheitern.

Die Datenbank dürfte vor allem in Verbindung mit den weiteren Neuerungen eine weitreichende Wirkung entfalten, etwa der

Umdrehung der Beweislast: Alle Vermietungen unter 30 Tagen gelten prinzipiell als touristisch - und welcher Vermieter kann schon das Gegenteil beweisen? Waren die Inspektoren früher vor allem mit dem Papierkrieg im Büro beschäftigt, sollen sie in Zukunft direkt vor Ort über neu erworbene Tablets auf die Datenbank zugreifen und so Verfahren einleiten. „Wir haben die Geräte gerade in der Erprobung", so Carbonell.

Weiterer praktischer Neben­effekt: Auf die Daten soll in Zukunft auch der medizinische Rettungsdienst zugreifen. Kommt es zu einem Notfall bei Urlaubern auf einer abgelegenen Finca, die nur über Feldwege erreichbar ist, kann der Krankenwagen dank digitaler Standortangabe den Unfallort schneller ansteuern, so das Kalkül.