Fast, aber eben nicht ganz nach Plan ist am Donnerstag (21.9.) für Immobilienunternehmer Matthias Kühn der Prozess um mutmaßlich illegale Bauarbeiten auf der von ihm gepachteten Insel Tagomago vor Ibiza verlaufen. Zwar plädierte sein Anwalt, Pedro Horrach, wie angekündigt für die Unwirksamkeit des gesamten Verfahrens. Anders als geplant aber konnte er nicht verhindern, dass der Tag vor Gericht seinen Lauf nahm.

Matthias Kühn selbst verweigerte ebenso wie der mitangeklagte Bauunternehmer G.H. die Aussage. Die Staatsanwaltschaft fordert für beide Haftstrafen von zwei Jahren wegen Umweltdelikten und Missachtung der Vorgaben des Raumordnungsplans.

Unter anderem geht es um eine Mauer und mehrere Wege, die Kühn auf der Insel anlegen ließ. Über vier Stunden lang wurden dazu Gutachter und Inspektoren befragt, die sich über die Jahre mit dem Bauarbeiten auf der Privatinsel beschäftigt hatten.

Laut Pedro Horrach handelt es sich um "Nichtigkeiten", deren Rechtswidrigkeit noch nicht einmal von der zuständigen Gemeinde Santa Eulària festgestellt worden sei. Dass es überhaupt deswegen zu einem Strafprozess gekommen ist, sei einzig mit der Prominenz seines Mandanten zu erklären. Matthias Kühn ist auf den Balearen eine Art personifiziertes Feindbild vieler Umweltschützer: der Immobilienhai per excellence.

Hintergrund: Warum Immobilienunternehmer Matthias Kühn auf Ibiza zwei Jahre Haft drohen

Der Prozess begann um 11 Uhr, angesetzt war ein einziger Verhandlungstag. Das Urteil wird voraussichtlich erst in ein paar Tagen bekannt.

Tagomago ist eine unter strengem Naturschutz stehende Privatinsel vor Ibiza, die der heute 58-jährige deutsche Unternehmer seit 2006 gepachtet hat. Seither feiern und urlauben dort Leute wie TV-Moderatorin Sabine Christiansen, Real-Madrid-Spieler Cristiano Ronaldo, Popstar Justin Bieber oder Bordell-Prinz Marcus von Anhalt.

Kühn und der Bauunternehmer G.H. sanierten zwischen Dezember 2007 und Juli 2008 das aus den 80er-Jahren stammende Haupthaus und nahmen auch rundherum einige Umbauten vor. Das Gesamtvolumen der Bauten soll dabei unverändert geblieben sein. /ff/ck