Das Berliner Landgericht hat zwei Angeklagte wegen Betrugs mit unter anderem mallorquinischen Ferienhäusern und Urkundenfälschung verurteilt. Ein 45-jähriger Mann aus Berlin muss demnach fünf Jahre und einen Monat in Haft, seine 26-jährige Komplizin kam mit einer zweijährigen Bewährungsstrafe davon. Der Mann war vorbestraft.

Ihre Masche war immer gleich: Sie boten im Internet Ferienhäuser an und kassierten die im Voraus gezahlte Miete. Die Urlauber standen dann vor verschlossenen Wohnungstüren und wurden um die Vorrauszahlung geprellt.

Laut Berliner Staatsanwaltschaft gab es mindestens 71 Geschädigte. Die Verurteilten seien Teil einer größeren Bande gewesen und hätten sich vorrangig um Kontakte zu Banken und Notare gekümmert. Die Hintermänner konnten nicht gefasst werden.

Wie die "Berliner Zeitung" schreibt, ließen die Verurteilten dafür unter anderen die Firma "TSG Solar GmbH" ins Handelsregister eintragen. Die 26-jährige Hartz-IV-Empfängerin nutzte dafür einen gefälschten Pass. Die unbekannten Mittäter hätten dann Websites mit den imaginären Ferienobjekten erstellt.

Die Ferienhäuser seien zum Teil real gewesen, nur hätte die Bande keinen Zugriff darauf gehabt. Insgesamt seien 138.525,42 Euro erbeutet worden, der Großteil des Geldes sei verschwunden. Die beiden Verurteilten waren geständig, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Auf Mallorca kommt es immer wieder zu Betrügereien mit Ferienhäusern.