Der Brief ist freundlich gehalten. Der Inhalt: eine Einladung an den Mallorca-Deutschen, seine Steuern in Spanien zu bezahlen oder nachzuweisen, dass er nur über ein geringfügiges Einkommen verfügt. Absender: das spanische Finanzamt.

Susanne Cerdá, Inhaberin der gleichnamigen Unternehmensgruppe für Behörden-Dienstleistungen, weiß gleich von mehreren solcher Briefe, die Klienten in den vergangen zwei, drei Wochen bekommen haben. Ein Zeichen dafür, dass die spanischen Behörden offenbar mit strengeren Kontrollen beginnen.

Diesen Eindruck hat auch Janette Vehse, Juristin und Geschäftsführerin von ýSoluciones Europeas" in Palma. Ende September seien ihr die ersten derartigen Briefe gezeigt worden. Einer sei sogar vom Stromversorger gekommen, der angesichts eines gleichbleibenden Stromverbrauchs nachfragte, ob denn die Spanien-Immobilie vermietet oder von einem selbst bewohnt werde - und somit ständiger Wohnsitz ist.

Die Zeichen mehren sich, dass es der spanische Staat offenbar nicht mehr so einfach hinnehmen will, dass deutsche Rentner zwar nach Spanien übersiedeln, ihre Steuern aber lieber in Deutschland zahlen. Grundlage ist ein Gesetz aus dem Jahr 2006, das bei der Bekämpfung der Steuerhinterziehung helfen soll. ýSeit Januar 2008 können die Steuerbehörden sogar Stromrechnungen einsehen", sagt Vehse. Diese würden zwar eigentlich geprüft, um nicht deklarierte Mieteinnahmen aufzudecken. Mit ihnen lässt sich aber auch feststellen, wie viele Monate im Jahr eine Immobilie bewohnt ist.

Hintergrund des Problems ist das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Spanien. Denn ein deutscher Rentner, der seinen ständigen Wohnsitz nach Mallorca verlegt, wird in Spanien unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig. ýEr hat daher grundsätzlich sein Welteinkommen, zu dem auch aus Deutschland bezogene Renten gehören, in Spanien zu versteuern", sagt Oliver Heyder-Rentsch, Pressesprecher im Bundesfinanzministerium.

In Deutschland dagegen wird die Rente bislang nur zum Teil besteuert - der Besteuerungsanteil für Personen, die bis Ende 2005 in Rente gegangen sind, liegt bei 50 Prozent. Wer dagegen seinen Altersruhesitz nach Mallorca verlegt hat, wird ausschließlich nach spanischem Recht besteuert. ýDas kann dazu führen, dass eine Rente, die in Deutschland gegenwärtig nur zu 50 Prozent der Besteuerung unterliegen würde, in Spanien in voller Höhe besteuert wird", erklärt Heyder-Rentsch.

Wer sich nicht bei der Gemeinde anmeldet, ist aber laut spanischem Finanzamt nicht so einfach aus dem Schneider. Ausschlaggebend ist nämlich, ob ein deutscher Rentner mehr als 183 Tage im Jahr hier lebt und hier seinen Lebensmittelpunkt hat, wie es in der Behörde heißt: ýDie Frage der Anmeldung spielt dafür keine Rolle."

Angela Fleckenstein, Ausländerbeauftragte in der Gemeinde Llucmajor, rät den Deutschen denn auch, auf wichtige Rechte nicht zu verzichten und sich bei der Gemeinde anzumelden (empadronamiento): ýAllein dadurch haben sie nichts zu befürchten." Diese Einschätzung teilt auch Vehse. Man müsse sich zwar bewusst darüber sein, dass man mit seiner Unterschrift erkläre, Resident zu sein. Allein die Meldung im Rathaus lasse Ausländer jedoch nicht ins Visier der Fahnder geraten.

Anders beim Eintrag ins Melderegister der Ausländerbehörde in Palma: Der dortige Eintrag (Certificado de registro como residente comunitario) ersetzt seit anderthalb Jahren die früher ausgestellte Tarjeta de Residencia. Wer sich in der Behörde in Palma registrieren lässt, erklärt ausdrücklich, dass er die meiste Zeit des Jahres in Spanien lebt - und folglich Steuer-Inländer ist. Das habe besonders in der Übergangszeit auch bei den Behörden zu Verwirrung geführt, sagt Fleckenstein und verweist darauf, dass sich Deutsche dort auch wieder austragen lassen könnten.

Es sei nur eine Frage der Zeit gewesen, bis das Finanzamt im Fall von bei der Ausländerbehörde registrierten Ausländern aktiv werde, sagt Cerdá. Die blauen Briefe der spanischen Behörde, von denen die Unternehmerin weiß, seien denn auch lediglich an Ausländer verschickt worden, die sich bei der Extranjería hatten registrieren lassen. Viele seien sich offenbar nicht der Konsequenzen ihrer Einschreibung ins Melderegister bewusst gewesen - und nun fragt das spanische Finanzamt an.

Bei der Frage nach der Art der Kontrolle lässt sich die Behörde verständlicherweise nicht in die Karten schauen. ýDas Finanzamt hat seine Bemühungen verstärkt, um Steuerbetrug zu bekämpfen", heißt es lapidar in Madrid. Die Maßnahmen seien aber gegen keine gesellschaftliche Gruppe im Speziellen gerichtet.

Vehse geht davon aus, dass es sich bei der Überprüfung im Wesentlichen um den automatischen Abgleich von immer umfassenderen Daten handelt, um Ungereimtheiten auf die Spur zu kommen. Die Umsetzung des Gesetzes habe auf sich warten lassen - doch jetzt seien die Mitarbeiter offenbar instruiert, und die Maschinerie setze sich in Gang.

Die Furcht vor den Behörden bringt vor allem die Gemeinden in die Bredouille. Auch Gabriele Lehenbauer hat täglich mit dem Problem zu kämpfen. Die Mitarbeiterin in der Abteilung für ausländische Mitbürger im Rathaus von Calvià berichtet von Deutschen, die besorgt seien wegen möglicher Abzüge bei ihrer deutschen Rente und deswegen Bedenken hätten, sich ordnungsgemäß zu melden.

Die Folge: Viele auf Mallorca lebende Ausländer sind formell Touristen, kommen in keiner Statistik vor, haben kein Recht auf Sozialleistungen, die die Gemeindeverwaltungen anbieten, und dürfen auch nicht an den Kommunal- und Europawahlen teilnehmen. Zudem: Wenn in einer Gemeinde nur die Hälfte der tatsächlich dort lebenden Ausländer gemeldet ist, erhält diese auch weniger Geld, als ihrer tatsächlichen Einwohnerzahl entspräche. Da brauche man sich nicht zu wundern, wenn es mit der Müllabfuhr nicht klappt, sagt Fleckenstein.

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