Wer sich selbst keine guten Vorsätze für 2011 vorgenommen hat, dem hilft die Politik auf die Sprünge: Im neuen Jahr gelten unter anderem strengere Regeln beim Rauchverbot. Das Strafgesetzbuch sieht zudem härtere Sanktionen für Verkehrssünder vor. Die größten Änderungen im Jahr 2011 werden die Regionalwahlen im Mai bringen - oder auch nicht.

Rauchverbot: Raucher müssen auf die Straße

In Kneipen, Cafés und Restaurants ist Rauchen ab dem 2. Januar ausnahmslos verboten - die Verschärfung des spanischen Anti-Tabak-Gesetzes lässt den Wirten keinen Spielraum mehr. Der Tabakgenuss in allen geschlossenen und öffentlich zugänglichen Räumen wird untersagt, Raucher müssen auf die Straße (vgl. S. 44-45).

Strompreise ziehen weiter an

Nach den Preissteigerungen der vergangenen Jahre müssen sich die meisten Haushalte auf eine weitere Tariferhöhung beim Strom von knapp zehn Prozent im neuen Jahr einstellen. Im Schnitt sind das 3,20 Euro mehr pro Monat. Die Stromerzeugung in Spanien kostet nach wie vor deutlich mehr, als in Rechnung gestellt wird - das staatliche Defizit wächst. Die Regierung fährt zudem die Subventionen für Solaranlagen zurück. Gute Nachricht für Geringverdiener: Der Sozialtarif (bono social) wird bis 2013 verlängert.

Neues Zertifikat für ausländische Führerscheine

Der Gesundheitscheck für ausländische Führerschein-Inhaber wird einfacher. Wie ein Praxistest der Ausländerbeauftragten von Llucmajor, Angela Fleckenstein, ergeben hat, erhalten Besitzer einer im EU-Ausland ausgestellten Fahrerlaubnis ab sofort eine Bescheinigung, die nicht mehr wie bislang auf 90 Tage beschränkt ist. Stattdessen bleibt sie gültig bis zum nächsten, gesetzlich vorgesehenen Termin beim Amtsarzt. Hintergrund: Deutsche Residenten in Spanien müssen ihren Führerschein nicht registrieren lassen, sind aber wie alle spanischen Fahrer zu regelmäßigen Gesundheitschecks verpflichtet.

Der Check beim Centro de Reconocimiento médico kostet 52 Euro. Mitzubringen sind der Nachweis der Ausländerbehörde (grün, Certificado de registro como residente comunitario), Führerschein sowie Meldebescheinigung des Rathauses, falls sich die Adresse geändert hat. Das Foto wird direkt vor Ort gemacht. Je nach Alter finden ein Seh- und ein Hörtest, eine Befragung sowie ein Simulationstest am Computer statt.

Verkehrssündern kann das Auto abgenommen werden

Bereits in Kraft getreten sind zum 23. Dezember Änderungen im Strafgesetzbuch (Código Penal). Das hat vor allem Folgen für Verkehrssünder: Im Fall von schweren Vergehen - etwa schwerer Trunkenheit am Steuer - sowie bei Wiederholungstätern kann nun der Wagen beschlagnahmt werden. Das beschlagnahmte Fahrzeug kann entweder verkauft, für die öffentliche Verwaltung eingesetzt oder den Angehörigen eines Verkehrsopfers übergeben werden.

Bis zu vier Jahre Haft bei städtebaulichen Vergehen

Nach der Welle von Korruptionsfällen in Spanien droht nun ein härteres Strafmaß: Für städtebauliche Vergehen wird die Haftstrafe auf bis zu vier Jahre erhöht, härter bestraft werden nicht nur die Bauherren, sondern auch die Verantwortlichen in der Verwaltung. Härte zeigt der Gesetzgeber zudem in Fällen von Kindesmissbrauch und Kinderpornografie im Internet. Auch hier drohen nun mehrjährige Gefängnisstrafen.

Duldung von Straßenhändlern

Milde zeigt das Strafgesetzbuch hingegen bei Kleinkriminellen und Bagatelldelikten. Davon profitieren Kleindealer - von denen auf den Balearen mit Inkrafttreten des neuen Código Penal bereits zwölf auf freien Fuß gesetzt wurden - oder auch die Straßenhändler, die gefälschte Markenartikel oder Raubkopien verkaufen. Können ihnen nicht mehr als 400 Euro Einnahmen nachgewiesen werden, droht ihnen kein Gefängnis.