Nach dem Inkrafttreten der Verordnung, die öffentliche Besäufnisse unter Jugendlichen in bestimmten Teilen von Palma verbietet, verlagern sich die Saufgelage zunehmend in geparkte Autos. Die Ortspolizei wies am Montag (4.7.) darauf hin, dass eine Alkohol trinkende Person, die hinter einem Steuer sitzt, auch dann bestraft werden kann, wenn das Auto nicht fährt. Auch die weiteren Insassen können wegen Ruhestörung mit Geldbußen belegt werden.

Seit März ist es verboten, in der Umgebung von Diskotheken am "Paseo Marítimo" in größeren Gruppen Alkohol zu trinken. Die städtische "Botellón"-Verordnung hat Wirkung gezeigt: Die Ansammlungen von angetrunkenen Jugendlichen seien praktisch verschwunden.