Streik der Fluglotsen ist höhere Gewalt bei einem gebuchten Flug bzw. einer gebuchten Pauschalflugreise in den Urlaub. Generell gibt es daher von der Airline bzw. von dem Reiseveranstalter keine Entschädigungszahlungen für Folgeschäden wie vergebliche Anreisekosten, Hotelstornos oder Kosten verpasster Anschlussflüge. Insoweit werde ein Fluglotsenstreik klar auf dem Rücken der Fluggäste ausgetragen, erklärt der Reiserechtsexperte Prof. Ernst Führich.

Betroffene Fluggäste sind jedoch nicht rechtlos. Sie werden durch die EU-Fluggastrechte-Verordnung Nr. 261/2004 und als Pauschalflugreisender zusätzlich durch das Reisevertragsrecht geschützt. Die EU-FluggastrechteVO gilt für alle Airlines, welche aus der EU abfliegen, also auch US-Gesellschaften.

Ich habe nur einen Flug gebucht. Bekomme ich mein Geld zurück, wenn dieser ausfällt?

Wird der Flug annulliert oder hat er mehr als fünf Stunden Verspätung, kann man vom Flug zurücktreten und bekommt sein Geld ohne Abzüge wieder. Weiss ich über eine Hotline oder das Internet von einer Flugabsage, habe ich sofort einen Erstattungsanspruch. Bin ich unsicher, muss ich Kontakt mit der Airline, einem Reisevermittler (Reisebüro/Internet-Vermittler) aufnehmen oder zum Einchecken am Flughafen erscheinen. Es muss der komplette gezahlte Flugendpreis inclusive aller Zuschläge erstattet werden. Ein Bearbeitungsentgelt ist in diesem Fall unzulässig!

Ich habe Pauschalflugreise gebucht!

Der Reisende einer Pauschalreise mit Flug und Hotel kann nicht sofort vom Reisevertrag zurücktreten, sondern muss sich erst an mit seinen Reiseveranstalter wenden. Erst wenn die Abreise völlig ungewiss ist oder sich die komplette Reise ganz erheblich verspätet, ist eine Kündigung wegen höherer Gewalt möglich. Auch dann bekommt man seinen kompletten Reisepreis zurück.

Kann ich bei Flugverspätung den Preis mindern?

Wer länger als vier Stunden auf den Abflug eine Pauschalreisefluges warten muss, kann beim Reiseveranstalter den Preis für jeder weitere Stunde um 5 % des Tagespreises mindern. Reisetage, welche durch den Streik ausfallen, sind ebenfalls zu erstatten. Eine Preisreduzierung bei einem bloßen Flug hat der BGH abgelehnt.

Welche Pflichten hat die Fluggesellschaft?

Nach der EU-FluggastrechteVO muss die Fluggesellschaft bei Annullierung und Verspätung ab 2 Stunden den Fluggast - auch den Pauschalfluggast - während der Wartezeit betreuen. Dazu gehören angemessene kostenlose Mahlzeiten, Getränke, 2 Telefonate oder E-Mails. Wird eine Übernachtung notwendig, muss die Fluggesellschaft diese Kosten übernehmen. Der Betroffene darf nicht selbst handeln, sondern muss die Entscheidung der Airline abwarten. Erfolgt trotzdem keine Betreuung kann der Betroffene selbst Abhilfe schaffen und Kostenersatz verlangen. Betroffene sind schriftlich am Flughafen über ihre Rechte zu informieren, betont Prof. Führich. Sollte das nicht der Fall sein, rät Führich zu einer Beschwerde beim Luftfahrtbundesamt ( www.lba. de ).

Kann ich beim Fluglotsenstreik auch zusätzliche pauschale Geldentschädigung von 125 bis 600 Euro fordern?

Nein, Airlines und Reiseveranstalter können sich auf höhere Gewalt berufen. Die FlugastrechteVO betrachtet den Streik der Fluglosten, welche staatliche Sicherheitsaufgaben wahrnehmen und keine Leute der Airlines sind, als außergewöhnlichen und unvermeidbaren Umstand.

Was ist, wenn man wegen des Streiks nicht arbeiten kann?

Arbeitnehmer haben keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu befürchten. Der Arbeitnehmer muss sich aber sofort beim Arbeitgeber melden und seine Entscheidung abwarten. Für ausgefallene Arbeitszeit muss kein Lohn gezahlt werden.