Das balearische Oberlandesgericht hat den Inselräten und den Gemeindeverwaltungen auf Mallorca untersagt, die Errichtung von Handymasten zu begrenzen. Nur die Inselregierung dürfe darüber entscheiden, heißt es in zwei am Mittwoch (31.8.) veröffentlichten Urteilen.

Hintergrund der Urteile sind Richtlinien der Verwaltung von Sant Lluís auf Menorca und des zuständigen Inselrats. Darin wird verboten, solche Masten im Umkreis von 200 Metern von Schulen, Krankenhäusern, Kindergärten und Parks aufzustellen. Begründet wird dies mit angeblichen Risiken für die Gesundheit, die von diesen Installationen ausgehen sollen.

Im April des vergangenen Jahres hatte das gleiche Gericht der Gemeinde Sant Lluís noch Recht gegeben.