Die balearische Landesregierung hat ein neues Sprachengesetz, das Spanisch gegenüber Katalanisch in der öffentlichen Verwaltung stärkt, auf den Weg gebracht. Der Entwurf ist seit Dienstag (27.12.) im balearischen Gesetzblatt (BOIB) veröffentlicht. Das neue Gesetz schafft die Vorschrift ab, dass für alle Posten in der öffentlichen Verwaltung Katalanisch-Kenntnisse nachgewiesen werden müssen. Stattdessen soll die Inselsprache nur noch ein Pluspunkt bei der Bewerbung sein. Für bestimmte Berufe werden aber nach wie vor besondere Kenntnisse vorausgesetzt, so etwa für Lehrer an öffentlichen Schulen oder Mitarbeiter im Publikumsverkehr.

Die Landesregierung begründet die Änderungen damit, dass die beiden Amtssprachen Spanisch und Katalanisch gleichberechtigt sein müssten. Man erfülle ein Wahlversprechen.

Das Gesetz ermöglicht es außerdem, dass Orts- und Straßennahmen auch offiziell einen spanischen Namen haben können. Bislang sind nur katalanische Namen zulässig.

Opposition, Gewerkschaften und Vereinigungen haben nun zwei Wochen Zeit, um Eingaben zu machen. Heftige Kritik kam bereits von der Vereinigung Obra Cultural Balear. Das Gesetz sei ein gewaltiger Rückschritt in Zeiten, als Katalanisch verboten gewesen sei, so Sprecher Tomeu Martí. Während des Franco-Regimes (1939-1975) wurden in Spanien die Regionalsprachen unterdrückt.