Es ist eine klassische gesetzliche Grauzone: die vielen halblegal vermieteten Ferienhäuser auf Mallorca. Die Vermieter geben dies teilweise offen zu, verweisen aber darauf, dass es im Moment keine Möglichkeit gibt, ihre Tätigkeit zu legalisieren. Tourismusminister Carlos Delgado will nun eine strengere Kontrolle einführen und verspricht im Gegenzug, die notwendigen Behördengänge zu vereinfachen und den Genehmigungsstopp aufzuheben. Für die Betroffenen Vermieter ist jedoch noch vieles unklar.

Das ist bisher passiert

Die balearische Landesregierung setzte im Jahr 2005 eine Frist bis zum Jahr 2006, um eine Lizenz für das Vermieten von Ferienhäusern zu beantragen. Wer die Frist nicht einhielt, hatte Pech. Seitdem werden keine weiteren Fincas mehr zur offiziellen Vermietung zugelassen.

Außerdem wurden strenge Auflagen für die Einrichtung der Häuser erhoben. Vom Bügelbrett über die Saftpresse bis zum großen Ganzkörperspiegel musste alles vorhanden sein. Damit sollte zum einen die Qualität des Angebots gesichert werden. Zum anderen setzte sich die starke Lobby der Hoteliers mit ihrer Forderung durch, das Angebot von privaten Ferienhäusern auf der Insel zu beschränken.

Auch die Vermittler von Ferienhäusern - meist die Betreiber von Internetportalen - wurden verstärkt überprüft und teilweise mit Strafen belegt, wenn bei Kontrollen festgestellt wurde, dass einzelne Vermieter ihre Steuern nicht gezahlt hatten. "Das ist so, als wenn die Tui bestraft würde, wenn sie eine Reise verkauft und sich später herausstellt, dass der Hotelier die Steuern nicht richtig abführt", erinnert sich Leo Klein von der Ferienhausvermittlung Mallorca4you. Seine Firma musste damals Strafen von mehreren tausend Euro zahlen. Die meisten Vermittler verlegten ihren Firmensitz daraufhin ins Ausland. Auch Klein operiert seitdem aus Deutschland. "Den Balearen sind auf diese Weise nur Steuern verloren gegangen", meint Klein.

Da die Nachfrage nach Ferienhäusern seitdem gestiegen ist, entstand eine große Grauzone, in der Fincas über ganz normale Mietverträge vermietet werden. Zwar dürfen Finca­besitzer offiziell nicht an Ferien­gäste vermieten, auf der anderen Seite fühlen sie sich im Recht, ihr Haus an jeden weitervermieten zu dürfen, den sie dafür auswählen. Ob nun an Ortsansässige als Erstwohnsitz oder eben an Feriengäste als vorübergehenden Zweitwohnsitz auf der Insel.

Zur Veranschaulichung das Beispiel von Frau M. D., die seit 15 Jahren mehrere Fincas in Sa Ràpita vermietet und aufgrund der Rechtsunsicherheit lieber nicht mit vollem Namen genannt werden will. 2006 versuchte sie, ihre vier Häuser zur Ferienvermietung anzumelden. Zwei wurden akzeptiert, zwei abgelehnt, weil es sich um zwei Doppelhaushälften handelte und das Gesetz frei stehende Häuser vorschrieb. Seitdem vermietet sie die zwei gemeldeten Häuser offiziell als Ferienhäuser und führt entsprechend neben der Einkommenssteuer auf die Mieteinnahmen auch die 18 Prozent Mehrwertsteuer auf die Dienstleistung ab. Die unangemeldeten Doppelhaushälften vermietet sie ebenfalls. Dafür zahlt sie zwar die Einkommens-, nicht aber die Mehrwertsteuer.

Frau D. fühlt sich im Recht: "Die können mir doch nicht verbieten, mein Haus zu vermieten. Im Rechtsstreit müsste man sehen, ob das spanische Mietrecht über dem balearischen Tourismusgesetz steht oder nicht." Sie fühlt sich auch deswegen bestärkt, weil es bislang keinerlei Kontrollen gegeben hätte, obwohl sie den Behörden sogar von ihrer Absicht erzählt hätte, die Häuser weiterhin zu vermieten. "Ich glaube, es ist ihnen bewusst, dass sie nicht dagegen vorgehen können", meint sie. Lieber hätte sie aber Rechtssicherheit. Klar ist allen Beteiligten, dass Frau D. bei weitem kein Einzelfall ist.

Das will die Regierung

Anfang Dezember legte nun Tourismusminister Carlos Delgado den Entwurf für ein neues Tourismus-Rahmengesetz vor, das schnell verabschiedet werden und bereits im Sommer in Kraft treten soll. Ein wichtiges Anliegen ist es ihm dabei, die "illegale Vermietung" von Ferien­häusern einzudämmen.

Ferienhausvermieter und sogar Parteikollegen drängen nun darauf, eine weitere Frist einzuräumen, Ferienhäuser zu legalisieren. So der Bürgermeister von Pollença, Bartomeu Cifre, der sich darüber beklagt, dass seinem Ort eine wichtige Einkommensquelle entgehe, wenn das Thema nicht geregelt würde. Gegenüber der MZ versicherte er: "Zumindest in Pollença ist die Vermietung von Ferienhäusern gar keine Konkurrenz für die Hoteliers. Es ist ein zusätzliches Angebot, das zusätzliche Besucher bringt. "

Und im Tourismusministerium scheint sich etwas zu regen. Nach mehrmaliger Anfrage der MZ antwortete eine Sprecherin des Ministeriums per Mail: "Im Moment kann ein Ferienhaus genehmigt werden, wenn es alle Kriterien im Artikel 5 des Erlasses 13/2011 und Artikel 23 des Allgemeinen Tourismusgesetzes der Balearen erfüllt. Der Eigentümer muss die geforderten Unterlagen beibringen. Wenn alle Kriterien erfüllt sind, wird es genehmigt." Hielte sich das Ministerium an dieses Versprechen, wäre das für viele Vermieter die Nachricht des Jahres. Ob der bisherige Genehmigungsstopp jedoch tatsächlich aufgehoben wird, muss sich erst noch herausstellen. Der Anwalt Armin Reichmann etwa vertritt bereits mehrere Mandanten, die den oben beschriebenen Weg gegangen sind und auf die Antwort des Ministeriums warten.

Zudem verspricht Delgado, die Behördengänge zu vereinfachen. Dazu sieht der Entwurf eine Art Bürgerbüro für alle touristischen Belange vor. Wörtlich heißt es im Gesetzesentwurf zur "Oficina Única de la Administración Turística": "Dieses Büro für touristische Belange ermöglicht auch den Zugriff per Internet auf jegliche Information sowie das Beantragen und vollständige Durchführen von allen Behördengängen."

Gleichzeitig soll auch die Kontrolle über die Einhaltung der Vorgaben durch eine einzige Stelle erfolgen. Die Inspektoren der Tourismusbehörde sind im neuen Gesetz dazu angehalten, bei ihren Kontrollen auf alles zu achten, was dem Gesetz widerspricht und ihre Ergebnisse den jeweils zuständigen Stellen zukommen zu lassen: Finanzamt, Bauaufsicht und andere Behörden.

Höhere Strafen

Das Vermieten oder Vermitteln von unangemeldeten Ferienhäusern soll künftig einen "schweren Verstoß" gegen das Tourismusgesetz darstellen und somit mit Geldstrafen zwischen 4.000 und 40.000 Euro bestraft werden. Auch wer dem Tourismusinspektor den Zutritt zur Finca verweigert, begeht einen schweren Verstoß. Im Wiederholungsfall können sogar bis zu 400.000 Euro fällig werden.

Die von der MZ kontaktierten Ferienhausvermieter reagierten dennoch eher gelassen auf die Drohung. Man vertraue darauf, dass sich die Regierung nicht ins eigene Fleisch schneide. Schließlich lockten die Ferienhäuser tausende von ausgabefreudigen Touristen auf die Insel. "Viele unserer Gäste wollen ihren Urlaub nicht im Hotel verbringen, sie würden in ein anderes Urlaubsgebiet ausweichen, wenn die private Vermietung auf Mallorca nicht mehr möglich wäre", gibt Frau D. zu bedenken.

Im E-Paper sowie in der Printausgabe vom 22. Dezember (Nummer 607) lesen Sie außerdem:

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