Straßenmusiker und sonstige Künstler dürfen in Palma pro Tag künftig nicht länger als 30 Minuten auftreten und ihre Lieder nicht wiederholen. Darüberhinaus wird es ihnen verboten, sich während ihrer Darbietungen zu bewegen und sich vor ein Geschäft zu setzen, ohne vorher die Erlaubnis des Inhabers eingeholt zu haben, wie aus einem am Donnerstag (12.1.) bekannt gewordenen Entwurf einer neuen städtischen Verordnung hervorgeht.

Straßenkünstler haben ihre Darbietungen außerdem künftig im historischen Zentrum zwischen 21 und 10 Uhr sowie zwischen 14 und 17 Uhr zu unterlassen. In Palma treten vor allem in der Hochsaison zahlreiche Künstler im öffentlichen Raum auf.