Der Streit um das frühere Gesa-Gebäude an der Ortseinfahrt von Palma geht in eine neue Runde. Nachdem ein Gericht die Entscheidung des Inselrats auf Mallorca annulliert hat, mit der das im Jahr 1977 erbaute Hochhaus unter Denkmalschutz gestellt worden war, könnte es nun wieder wie ursprünglich von der konservativen PP-Regierung geplant abgerissen werden.

Das Verwaltungsgericht hatte Anfang der Woche entschieden, dass keine ausreichenden Gründe vorlägen, um das Gebäude unter Denkmalschutz zu stellen. Zudem beeinträchtige das Hochhaus die Silhouette der Stadt. So steht das verspiegelte Gebäude in unmittelbarer Nähe von Palmas Kathedrale praktisch in erster Meereslinie.

Was nun mit dem Hochhaus geschehen soll, liegt in den Händen der Rathausverwaltung. Der Fall ist allerdings weitaus komplizierter. So hatte der Stromversorger Endesa das Gelände an eine Bauträger-Gesellschaft verkauft und sich verpflichtet, das Gebäude abzureißen. Dies war jedoch wegen der Denkmalschutz-Erklärung nicht mehr möglich. Ein Gericht annullierte deswegen den Kaufvertrag und legte fest, dass Endesa 86 Millionen Euro zurückzahlen müsse.

Die Mitte-Links-Regierung hatte zudem in der vergangenen Legislaturperiode beschlossen, rund um das Gebäude eine Grünzone einzurichten und die betroffenen Bauträger-Gesellschaften mit anderen Grundstücken in zweiter und dritter Meereslinie zu entschädigen. Im ehemaligen Gesa-Gebäude sollten zudem Verwaltungsräumlichkeiten und ein Restaurant eingerichtet werden. Nun wollen alle beteiligten Institutionen zunächst die rechtlichen Auswirkungen möglicher Entscheidungen prüfen.