Rund 3.000 Strandbuden entlang der spanischen Küste sowie tausende Immobilien in erster Strandlinie können 75 weitere Jahre bestehen bleiben, obwohl sie eigentlich auf öffentlichem Grund stehen. Das sieht die Neufassung des spanischen Küstengesetzes vor, das der Ministerrat in Madrid am Freitag (5.10.) beschlossen hat. Die Änderung begründete Vizepräsidentin Soraya Sáenz de Santamaría (Volkspartei, PP) damit, dass die vorherige Fassung des Gesetzes von 1988 für Rechtsunsicherheit gesorgt und die Ziele zum Küstenschutz nicht erfüllt habe. Zudem werde die Neuregelung auch von der Europäischen Kommission begrüßt. Scharfe Kritik kommt dagegen von Umweltschutzorganisationen.

Nach Schätzungen gibt es rund 10.000 Immobilien auf öffentlichem Grund entlang der Küste, von denen viele bereits vor dem Gesetz von 1988 gebaut worden waren. Im Jahr 2018 sollten die Konzessionen für 1.100 Wohnungen auslaufen, was nach dem bisherigen Gesetz zur Folge gehabt hätte, dass sie abgerissen werden müssten. Auf Mallorca haben sich rund 200 Familien in der Vereinigung "Basta Ja" zusammengeschlossen, um gegen die Auswirkungen des Gesetzes zu kämpfen.

Es handle sich bei der jetzigen Neufassung keinesfalls um eine Amnestie für illegale Gebäude, betonte Umweltminister Miguel Arias Cañete. Zu den Neuregelungen gehört, dass betroffene Eigentümer ihre Häuser verkaufen oder sanieren dürfen, solange sie die bebaute Fläche und Bauhöhe nicht überschreiten. Die Definition der Küstenlinie wird zudem aufgeweicht, etwa bei der Definition von Dünen. Strandbuden, die bislang nur Konzessionen für ein Jahr erhielten, können diese nun für vier Jahre beantragen. Auch dies soll für mehr Rechtssicherheit sorgen.

Das Küstengesetz (Ley de Costas) von 1988 hatte in den vergangenen Jahren für Wirbel gesorgt und Immobilien-Besitzer an der Küste auf die Barrikaden gebracht. Laut dem bisherigen Gesetz ist kein Privatbesitz direkt an der Küste erlaubt. Wo die Grenze verläuft, wurde in einem aufwendigen und noch nicht abgeschlossenen Prozess vermessen. Im Fall von betroffenen Immobilien war eine Umwandlung in eine staatliche Konzession vorgesehen: Eigentümer durften laut bisherigem Gesetz Anwesen 30 Jahre, maximal 60 Jahre lang nutzen, aber nicht baulich verändern oder veräußern. Berechnet wurde die Frist ab dem Jahr 1988. Zudem muss der öffentliche Zugang zur Küste gewährleistet sein.