Das balearische Oberlandesgericht hat den Einspruch der Gemeinde Campos und des Bauträgers Marina Ernst gegen die Frist für den Abriss der Bauruinen am Es-Trenc-Strand abgewiesen. Wie es in der Entscheidung von Mittwoch (19.12.) heißt, müsse das Datum 15. Mai 2013 eingehalten werden, eine Verlängerung der Frist bis 15. August werde nicht gestattet.

Damit hat die Gemeinde Campos keine andere Wahl mehr, als eine Ausschreibung in die Wege zu leiten, um den pünktlichen Abriss der Bauruinen in dem Ort Ses Covetes zu garantieren. Abgelehnt wurde zudem der Antrag der Kommune, die Abrisskosten dem Bauträger in Rechnung zu stellen. Die Gemeinde habe mit der Ausstellung der Baugenehmigung gegen geltende Gesetze verstoßen, deswegen müsse sie nun auch die Kosten tragen.

Die Bauruinen verschandeln seit dem Jahr 1995 die Landschaft am bekanntesten Naturstrand von Mallorca. Der Bau war nach einer Anzeige des Umweltschutzverbandes Gob gestoppt worden. In mehreren Gerichtsurteilen wurde seitdem festgestellt, dass die Siedlung zu nahe an der Küste gebaut wurde und die Baugenehmigung der Gemeinde Campos für die 68 Apartments nichtig ist.

Das Gelände müsse zudem renaturiert werden, um den Zustand vor 1992, vor Beginn der Bauarbeiten, wieder herzustellen, heißt es in einer Entscheidung von November. Kosten wird der Abriss voraussichtlich 1,1 Millionen Euro.