Dem Europäischen Gerichtshof zufolge verstößt das spanische Hypothekengesetz gegen geltendes EU-Recht. Alle aktuellen Zwangsräumungsprozesse in Spanien müssen demnach unverzüglich gestoppt beziehungsweise unter Beachtung der neuen Rechtslage neu aufgerollt werden. Davon dürften Hunderttausende Hypothekenopfer profitieren.

Die Richter in Luxemburg begründen ihr Urteil unter anderem damit, dass die spanische Justiz bisher keinerlei Möglichkeit hatte, einen Räumungsprozess per einstweiliger Verfügung zu stoppen. Auch dann nicht, wenn der Hypothekenvertrag illegale Klauseln enthielt, die vor allem die Banken begünstigten, den Kunden hingegen keinerlei Schutz boten. Deshalb drohte Menschen, die ihre Hypotheken nicht mehr bezahlen konnten, bislang meist nicht nur die Zwangsräumung und somit der Verlust der Wohnung. Sie bleiben in so einem Fall auch auf ihren Schulden sitzen. Das soll sich nun ändern, das Urteil muss ab sofort in allen laufenden und noch bevorstehenden Räumungsprozessen angewandt werden.

Obwohl Spanien nicht verpflichtet ist, auch sein Landesgesetz entsprechend zu ändern, hatte das Parlament bereits auf den Richterspruch der EU gewartet. Er soll nun in den Gesetzentwurf über die Neuregelung der Zwangsräumungen, der in Madrid derzeit erarbeitet wird, einfließen, damit dieser juristisch auf sicheren Beinen steht.

Das Urteil aus Luxemburg geht auf den Fall eines aus Marokko stammenden Mannes aus Barcelona zurück, der 2011 seine Wohnung verloren hatte und dessen Prozess am Handelsgericht in Barcelona gelandet war. Der zuständige Richter hatte daraufhin den Europäischen Gerichtshof eingeschaltet, um prüfen zu lassen, ob das spanische Recht überhaupt mit geltendem EU-Recht vereinbar sei.