Der wegen Korruption verurteilte balearische Ex-Ministerpräsident Jaume Matas ist dem Antritt seiner neunmonatigen Haftstrafe erneut entgangen. Das Oberlandesgericht der Balearen auf Mallorca hat am Mittwoch (8.1.) beschlossen, zunächst die Entscheidung der spanischen Regierung über das von Matas vorgelegte Gnadengesuch abzuwarten. Allerdings hatte der spanische Justizminister Alberto Ruiz-Gallardón (PP) zuvor bereits erklärt, dass er grundsätzlich keine Grundlage für eine Begnadigung seines ehemaligen Parteikollegen sehe.

Matas Anwälte hatten argumentiert, die Haftstrafe führe im Fall des Ex-Politikers nicht etwa zur Widereingliedeung in die Gesellschaft, sondern habe das genaue Gegenteil zur Folge und erfülle deshalb nicht den eigentlichen Zweck einer Freiheitsstrafe. Ein Antrag auf die Umwandlung der Haft- in eine Geldstrafe hatte das Gericht schon im Vorfeld abgewiesen.

Das balearische Oberlandesgericht hatte in seinem Urteil vom 28. Oktober argumentiert, dass sich der Ex-Politiker nicht nur schwerer Vergehen schuldig gemacht, sondern als höchster Repräsentant der Insel-Bevölkerung auch das Vertrauen der Wähler missbraucht habe. Mit einer Bewährungsstrafe könne der Eindruck erweckt werden, dass Politiker in Korruptionsprozessen straffrei davonkommen.

Die Begnadigung ist nun Matas letztes Mittel. Die Madrider Zentralregierung hat davon in der Vergangenheit regen Gebrauch gemacht. Die oppositionellen Sozialisten warnten die regierende Volkspartei (PP) deshalb schon einmal vorab, dass eine eventuelle Begnadigung ihres früheren Partei­mitglieds und auch spanischen Umweltministers ein verheerendes Signal an die Bevölkerung sei.

Der Oberste Spanische Gerichtshof hatte im Juli in zweiter Instanz die Haftstrafe von sechs Jahren auf neun Monate gesenkt. Sie war im Zuge eines ersten Korruptionsprozesses 2012 verhängt worden. Nach der Entscheidung des Obersten Spanischen Gerichtshofs war auch die Kaution gegen den Ex-Premier aufgehoben worden. Matas hatte zudem beantragt, dass die verbliebene Haftstrafe in eine Geldbuße umgewandelt wird.

Der Ex-Politiker befindet sich derzeit auf freiem Fuß, darf jedoch das Land nicht verlassen. Gegen ihn sind insgesamt 26 Korruptions­verfahren anhängig, die alle in den Ermittlungen rund um den Bau der Radsportarena Palma Arena ihren Ursprung haben. Dort war es zu zahlreichen Unregelmäßigkeiten gekommen. Das Ehepaar Matas soll sich bei diesem Projekt auch persönlich bereichert haben.

Im ersten Korruptionsprozess war der Ex-Premier unter anderem des Amtsmissbrauchs bei der Finanzierung seines Redenschreibers für schuldig befunden worden. Ab dem 2. Dezember muss sich Matas in einem zweiten Verfahren verantworten. Verhandelt wird die Annahme eines mutmaßlichen Bestechungsgeldes. Die Frau von Jaume Matas, Maite Areal, war von einem befreundeten Hotelier angestellt worden. Laut Staatsanwaltschaft wurde auf diese Weise eine Zahlung des Hoteliers an das Ehepaar Matas in Höhe von 42.111 Euro verschleiert.