Die Polizei in Palma de Mallorca geht ab sofort schärfer gegen Straßenkünstler in der Innenstadt vor. Auf Anweisung der Stadtverwaltung hin sollen die Ordnungshüter bis zum Inkrafttreten der geplanten "Verordnung für Bürgersinn", die das städtische Zusammenleben künftig von der Kleiderordnung beim Einkaufen bis zum Trinkgelage auf offener Straße regeln soll, eine provisorische Regelung anwenden. Derzufolge werden fliegender Händler - egal welche Art von Ware sie verkaufen - sowie Straßenclowns und Jongleure, die keine explizite Erlaubnis haben, nicht mehr geduldet.

Auch für Musiker, Sänger, menschliche Statuen oder Maler gelten von nun an strengere Auflagen. Sie dürfen nicht mehr direkt vor der Kathedrale, auf der Plaça Cort, in der Carrer Antoni Maura unterhalb des Almudaina-Palasts und an den angrenzenden Gärten S'Hort del Rei auftreten. Geduldet werden sie weiterhin in der Carrer Jaime III, in der Fußgängerzone San Miguel, zwischen Rathausplatz und Plaça Major, auf der Plaça Major sowie der Plaça d'Espanya - allerdings nur wenn sie sich nicht länger als eine halbe Stunde am selben Ort aufhalten, bei ihrer Darbietungen einen Lärmpegel von 45 Dezibel nicht überschreiten und ihr Repertoire nicht wiederholen. Im Sommer müssen sie zudem zwischen 15 und 17 Uhr pausieren, um die Siesta nicht zu stören.

Mit der Übergangsverordnung soll vor allem das Treiben der Straßenkünstler in dem Gebiet geregelt werden, das etwa Kreuzfahrttouristen bei ihrem Stopp in Palma für gewöhnlich aufsuchen.